Neue Elektro-Quartiershubs sollen Lademöglichkeiten für Laternen-Parker mit attraktiveren Stadtquartieren in Einklang bringen. Deshalb baut das Verkehrsministerium die Förderung für die wegweisenden Quartiersgaragen mit Ladeinfrastruktur weiter aus.
Die Förderung von Elektro(E)-Quartiershubs wird ausgeweitet. Diese Quartiersgaragen mit Ladeinfrastruktur sollen das Problem lösen, wie Menschen ohne Garage und private Lademöglichkeiten künftig ihr Elektroauto laden können. Zugleich soll erreicht werden, dass weniger Autos an der Straße parken und so die Lebensqualität in dicht bebauten Stadtquartieren verbessert wird. Denn mit einem E-Quartiershub in der Nachbarschaft brauchen parkende Autos nicht weiter wertvollen Straßenraum zu beanspruchen, sondern können effizient in den dafür errichteten Parkhäusern und Parkgaragen abgestellt werden.
Ambitioniertes Konzept für die Verkehrswende
Verkehrsminister Winfried Hermann machte deutlich: „Für die Verkehrs- und Mobilitätswende brauchen wir ambitionierte Verkehrskonzepte. E-Quartiershubs bieten die großartige Chance, Parkflächen neu zu verteilen und gleichzeitig Ladeinfrastruktur bedarfsgerecht aufzubauen. So ermöglichen sie es uns, gleich zwei wichtigen Ziele auf einen Schlag näher zu kommen.“
Mit einem ersten Förderaufruf für E-Quartiershubs konnten bereits drei Pilotvorhaben in Heilbronn, Stuttgart und Ulm gefördert werden. Mit dem jetzt gestarteten Förderaufruf für Unternehmen wird das erfolgreiche Programm zum Aufbau von E-Quartiershubs weiter vorangetrieben.
Auch Sharing-Angebote im Fokus
Noch stärker als beim ersten Aufruf steht diesmal die Förderung von Ladeinfrastruktur und Sharing-Angeboten im Fokus. So werden jetzt auch Fahrzeuge in Sharing-Systemen gefördert, um den Verkehr in den Quartieren zu reduzieren und die Aufenthaltsqualität weiter zu steigern. Die Zielgruppe des zweiten Aufrufs sind Stadtwerke, Parkbetriebsgesellschaften sowie Unternehmen mit größeren Park- und Tiefgaragen. Die Förderung kann mit Bundesmitteln kombiniert werden, sobald von Bundesseite über die Weiterentwicklung der Förderung entschieden ist.
Die Kommunen werden dazu aufgerufen, vermehrt Gebrauch von den attraktiven Förderbedingungen für Quartiersgaragen zu machen. Über das Landesgemeindesverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) können Quartiersgaragen attraktiv mit bis zu 75 Prozent plus 15 Prozent Planungskostenpauschale gefördert werden. Voraussetzung ist der Rückbau von Parkplätzen auf der Straße in gleicher Größenordnung.
Förderung für bis zu 100.000 Parkplätze
„Wir haben uns zum Ziel gesetzt, in dieser Legislaturperiode 50 bis 100 E-Quartiershubs und Quartiersgaragen mit einer Größe von 100 bis zu 1.000 Parkplätzen zu fördern. Mit der jetzigen Förderung streben wir mindestens zehn weitere E-Quartiershubs an. Der Förderaufruf für Unternehmen ergänzt den bereits bestehenden Umbau von Quartiersgaragen für Kommunen und gibt den kommunalen Aufgabenträgern einen breiten Spielraum bei der Umsetzung ihrer zukunftsorientierten Quartierskonzepte“, erläuterte Minister Hermann.
Insgesamt stehen neben den Mitteln aus dem LGVFG weitere 14 Millionen Euro zur Errichtung von E-Quartiershubs bereit. Anträge können bis zum 31. Oktober 2022 gestellt werden.