Auch 2015 hat die Landesverwaltung die gesetzliche Pflichtquote für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen erfüllt. Wie Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha mitteilte, waren 11.728 der insgesamt 233.814 Arbeitsplätze in der Landesverwaltung mit schwerbehinderten Menschen besetzt. Das entspricht einer Beschäftigungsquote von 5,02 Prozent (2014: 5,17 Prozent). Die gesetzliche Pflichtquote für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen liegt bei fünf Prozent.
Positiv wertete Minister Lucha, dass 2015 nahezu alle Ressorts über den Pflichtsatz hinausgehend Arbeitsplätze besetzt haben. Neun von elf Ministerien sowie die Landeszentrale für politische Bildung erfüllten bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen die Pflichtquote beziehungsweise lagen sogar erheblich darüber. So lag die Quote im Sozialministerium bei zehn Prozent, im Integrationsministerium bei nahezu 9 Prozent und im Finanz- und Wirtschaftsministerium bei über 8,6 Prozent.
Nicht zufrieden ist der Minister, dass die Quote 2015 im zweiten Jahr in Folge leicht zurückgegangen ist. Er kündigte an, gemeinsam mit den anderen Ministerien über Maßnahmen zu beraten, wie der Anteil der beschäftigten schwerbehinderten Menschen in der Landesverwaltung erhöht werden kann. „Die Landesverwaltung hat gegenüber anderen Arbeitgebern eine Vorbildfunktion, der wir auch gerecht werden wollen“, betonte Lucha.
Die neue Landesbehindertenbeauftragte Stephanie Aeffner sei das beste Beispiel dafür, das schwerbehinderte Menschen genauso über fachliche Kompetenzen, oftmals langjährige Berufserfahrungen und eine hohe Sozialkompetenz wie nicht behinderte Menschen verfügen, sagte Lucha. Die 40-jährige Sozialpädagogin Aeffner sitzt im Rollstuhl und ist die erste selbst Betroffene im Amt der Landes-Behindertenbeauftragten.
„Wir haben in den letzten Jahren schon viel erreicht für die Menschen mit Behinderungen. Den eingeschlagenen Weg der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen werden wir – gerade auch im Arbeitsbereich – in den kommenden Jahren konsequent weiterführen“, sagte Lucha abschließend.
Der Sozial- und Integrationsminister berichtet einmal jährlich dem Landtag über die Beschäftigungsquoten von schwerbehinderten Menschen in den einzelnen Ressorts einschließlich der nachgeordneten Dienststellen.
Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in der Landesverwaltung Baden-Württemberg 2015 (PDF)