Menschen mit Behinderungen

Mehr als 19 Millionen Euro für Baumaßnahmen an Behinderteneinrichtungen

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Mitarbeiter einer Behindertenwerkstatt fertigen Aufsteller für Plakate. (Foto: © dpa)

Sozialminister Manne Lucha hat die erste Tranche mit über sechs Millionen Euro für zwölf Bauvorhaben an Behinderteneinrichtungen im Land freigegeben. Damit können gemeindenahe Wohnformen ausgebaut sowie Wohnheime und Werkstätten umgebaut und modernisiert werden. Insgesamt stehen 2017 rund 19,4 Millionen Euro zur Verfügung.

Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha hat über sechs Millionen Euro für Bauvorhaben an Behinderteneinrichtungen im Land freigegeben. Mit den aus dem Landeshaushalt und der Ausgleichsabgabe stammenden Mitteln können zwölf Maßnahmen verwirklicht werden, durch die das Angebot an gemeindenahen Wohnformen ausgebaut und notwendige Umbauten und Modernisierungen in Wohnheimen und Werkstätten umgesetzt werden können. Die sechs Millionen Euro bilden die erste Tranche der diesjährigen Förderung von Behinderteneinrichtungen. Insgesamt stehen 2017 Landes- und Ausgleichsabgabemittel in Höhe von rund 19,4 Millionen Euro zur Verfügung.

„Die Landesregierung will Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg die gleiche selbstbestimmte Lebensgestaltung ermöglichen wie Menschen ohne Behinderungen. Unser besonderes Augenmerk gilt dabei einem bedarfsgerechten Angebot von inklusivem Wohnen und Arbeiten. Die von uns geförderten Behinderteneinrichtungen erleichtern Menschen mit Behinderungen, ihr Leben unabhängiger führen und besser an der Gesellschaft teilhaben zu können“, sagte Minister Lucha.

Die geförderten zwölf Projekte liegen in den Stadt- und Landkreisen Stuttgart (2), Schwäbisch Hall (1), Main-Tauber-Kreis (2), Heidenheim (1), Rottweil (4), Bodenseekreis (1) und Ravensburg (1). Für die Projekte werden rund 3,5 Millionen Euro aus Landesmitteln und rund 2,6 Millionen Euro aus Ausgleichsabgabemitteln eingesetzt. Ausgleichsabgabemittel sind Abgaben von Betrieben, die mehr als 20 Arbeitsstellen anbieten, aber nicht die gesetzlich vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen (fünf Prozent der Belegschaft) beschäftigen.

Investitionsförderprogramm für Behinderteneinrichtungen 2017: Übersicht (PDF)

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