Zur Würdigung besonders vorbildlicher Projekte und Maßnahmen zur Stärkung der biologischen Vielfalt im Land startet die dritte Runde des Landeswettbewerbs „Baden-Württemberg blüht“. Die Förderung der biologischen Vielfalt ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe – jeder Beitrag zählt!
„Wir stehen aktuell vor großen Herausforderungen. Neben der Corona-Pandemie und der Klimakrise ist der Artenrückgang ein dringlich zu bewältigendes Problem nicht nur weltweit, sondern auch und vor allem in Baden-Württemberg. Die Landesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, die Biodiversität mit einem breiten Maßnahmenbündel zu fördern und zu stärken. Dazu gehört auch, besonders vorbildliche Projekte und Maßnahmen zur Stärkung der biologischen Vielfalt im Land zu würdigen und auf diese aufmerksam zu machen. Hierzu soll der Landeswettbewerb ‚Baden-Württemberg blüht‘ einen Beitrag leisten“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am Montag, 16. August, in Stuttgart.
Jeder Beitrag zählt!
Viele Flächen auf Privatgrundstücken, in Gemeinden und Städten, in Schulen, Kindertagesstätten und rund um Behörden sind immer noch konzeptionell ungenutzt, bieten aber Raum für kleine biodiversitätsfördernde Oasen. Diese Flächen können zum Beispiel durch eine naturnahe Gestaltung aufbereitet werden und unserer heimischen Tier- und Pflanzenwelt wertvollen Lebensraum bieten.
Auch die Anlage und Pflege von Streuobstbeständen oder Biotopen in der freien Landschaft sind wichtig und können einen großen Beitrag zu mehr Artenvielfalt leisten.
„Dafür ist es wichtig, dass sich möglichst viele Akteure beteiligen. Nur so können wir es schaffen, die biologische Vielfalt zu erhalten und die Vernetzung von Lebensräumen für möglichst viele Arten in Baden-Württemberg zu erreichen“, so Minister Hauk.
Bewerbungen bis zum 31. Dezember 2021
Alle Akteure sind herzlich aufgefordert, ihre vorbildlichen und kreativen Projekte und Maßnahmen zur Stärkung der biologischen Vielfalt bis zum 31. Dezember 2021 beim Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz einzureichen.
Eine Fachjury aus Vertreterinnen und Vertretern der Land- und Forstwirtschaft, der kommunalen Spitzenverbände und der Wissenschaft wird die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger treffen. Bei der Bewertung durch die Fachjury liegt der Fokus auf der Gesamtkonzeption des Vorhabens. Bewertet werden zudem die Kooperation mit Akteuren aus verschiedenen Bereichen, der Umfang und die Dauerhaftigkeit der ergriffenen Maßnahmen, die Öffentlichkeitsarbeit, der Umweltbildungsaspekt sowie soziale Aspekte der Projekte.
Ingesamt 26.500 Euro Preisgeld
Dotiert ist der Wettbewerb mit insgesamt 26.500 Euro. Das Ministerium behält sich außerdem die Vergabe von Sonderpreisen vor. Die Preisverleihung erfolgt im Sommer 2022.
Mit dem Landeswettbewerb „Baden-Württemberg blüht“ zeichnet das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Kooperationen verschiedenster Akteure aus, die sich vorbildlich für die Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt im Land einsetzen.
Wettbewerb findet zum dritten Mal statt
Die erste Ausschreibung des Landeswettbewerbs „Baden-Württemberg blüht“ erfolgte im Jahr 2019. Rund 130 Bewerbungen gingen von Städten, Gemeinden, Schulen, Kindertagesstätten, Verbänden, Vereinen und weiteren Akteuren beim Ministerium ein. Die eingereichten Projekte waren sehr vielseitig und umfassten die Anlage von Blühflächen, die Errichtung von Naturlehrpfaden, die Anlage und Pflege von Biotopen, Umweltbildungsaktionen sowie die Erhaltung von Streuobstbeständen. Im zweiten Ausschreibungsjahr 2020 gingen über 60 Bewerbungen ein. Diese umfassten die Erhaltung und Erneuerung von Streuobstflächen, die Anlage von Blühflächen mit gebietsheimischen Saatgut, die Anlage von Wildobstpfaden und Schulgärten sowie Mitmachgärten in Gemeinden. Der Landeswettbewerb „Baden-Württemberg blüht“ wird im Jahr 2021 somit zum dritten Mal ausgelobt.
Das Anmeldeformular für die Neuausschreibung des Landeswettbewerbs, die allgemeinen rechtlichen Hinweise und die Teilnahmebedingungen sowie die Datenschutzhinweise sind abrufbar über folgenden Linik: