Verwaltung

Landesreisekostenrecht wird neu geregelt

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Eine Frau unterwegs mit einem Elektrofahrrad (Foto: © dpa)

Dienstreisen in der Landesverwaltung werden künftig bürokratiearm geregelt, die Verfahren enorm vereinfacht. Das sieht die von der Landesregierung beschlossene Neuregelung des Landesreisekostengesetzes vor.

Die Landesregierung hat den Entwurf eines novellierten Landesreisekostengesetzes beschlossen. Er wird nun in den Landtag eingebracht. „Mit der Novelle des Landesreisekostenrechts erhält Baden-Württemberg eines der modernsten und einfachsten Reisekostengesetze bundesweit“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann. „Dienstreisen in der Landesverwaltung werden künftig bürokratiearm geregelt, die Verfahren enorm vereinfacht. Vor allem für Auszubildende im öffentlichen Dienst wird das neue Reisekostenrecht erhebliche Verbesserungen bringen.“ Sie sollen Reisekosten und Trennungsgeld in vollem Umfang erstattet bekommen. Nach dem bislang geltenden Recht ist lediglich eine Erstattung von 50 Prozent möglich.

Novelle spart Zehntausende Arbeitsstunden ein

Darüber hinaus sieht der Regierungsentwurf eine angepasste Entschädigung für Wegstrecken vor. Bisher gelten drei Sätze für die Nutzung privater Autos für Dienstreisen, dazu kommt ein Satz von zwei Cent je Kilometer für Fahrten mit einem Fahrrad. Vorgaben zum Hubraum von Fahrzeugen und der Notwendigkeit der Dienstfahrten machen derzeit noch umfangreiche Prüfungen erforderlich. Künftig soll es insgesamt nur noch drei Sätze geben: Mit 35 Cent pro Kilometer werden Autofahrten bei erheblichem dienstlichem Interesse entschädigt. Das gilt beispielsweise für Außendienste etwa in der Steuerverwaltung. Für alle anderen Fahrten mit einem Personenkraftwagen (PKW) sind 30 Cent pro Kilometer vorgesehen. Wer ein Fahrrad oder ein E-Bike nutzt, kann 25 Cent je Kilometer anrechnen. „Damit schaffen wir einen Anreiz, künftig Wege mit dem Fahrrad oder E-Bike zurückzulegen. Das ist auch ein Beitrag zum Klimaschutz“, so Sitzmann.

Die Vereinfachungen im novellierten Landesreisekostengesetz sparen insgesamt Zehntausende Arbeitsstunden ein – sowohl bei den Beschäftigten, die eine Dienstreise unternehmen, als auch bei deren Dienststellen. So ist davon auszugehen, dass sich durch den Wegfall des Begründungsaufwands der gesamte Dienstreiseprozess (Antragstellung, Genehmigung, Abrechnung, Bearbeitung) pro Antrag um knapp fünf Minuten verkürzen wird. Bei landesweit circa eine Million Dienstreiseanträgen jährlich würde dies rund 80.000 Stunden Arbeitszeit einsparen. Die Kommunen sind dabei miteinberechnet.

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