Das Land unterstützt die Tierheime in Ulm und Mannheim mit jeweils 150.000 Euro bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen. Dies verbessert die Tierschutzsituation im Land.
„Bau- und Sanierungsarbeiten in unseren Tierheimen sind nach wie vor dringend und haben mit den erheblichen Preissteigerungen im Bausektor zu kämpfen. Daher unterstützt das Land Maßnahmen, wie den Bau neuer Tierheime oder Modernisierungen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Tieren im Einzelfall mit bis zu 150.000 Euro. Auf diesen Beitrag sind unsere Tierheime und Kommunen dringend angewiesen, um auch weiterhin eine tierschutzkonforme Unterbringung von Tieren zu gewährleisten“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am 14. Dezember 2023 in Stuttgart.
Das 60 Jahre alte Hundehaus des Tierheims und Tierschutzbundes Ulm/Neu-Ulm und Umgebung e. V. ist erheblich sanierungsbedürftig. Mit 150.000 Euro unterstützt das Land den Verein, damit er eine tierschutzkonforme Hundehaltung anbieten kann. Für den Tierschutzverein Mannheim und Umgebung e. V. erhält die Stadt Mannheim 150.000 Euro für die Errichtung einer Quarantänestation mit einer Aufnahmestation und einem Behandlungsraum. „Das Land unterstützt die Städte und Kommunen und die Tierschutzvereine bei dringend notwendigen Bau- und Sanierungsmaßnahmen und gibt den Einrichtungen eine Perspektive“, sagte Minister Hauk.
500.000 Euro jährlich für die Tierheimförderung
Das Land stellt im Rahmen der Verwaltungsvorschrift (VwV) Tierschutzmaßnahmen jährlich 500.000 Euro für die Tierheimförderung, einschließlich der Förderung der Kastration freilebender Katzen zur Verfügung. Bau- und Sanierungsmaßnahmen, einschließlich energetischer Sanierung, fördert das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) projektbezogen mit 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu maximal 150.000 Euro. Mit mindestens 30 Prozent beteiligen sich die Landkreise, Gemeinden oder deren Zusammenschlüsse an den zuwendungsfähigen Ausgaben.
Anträge auf Förderung werden durch den Tierheimbetreiber bei einer Gemeinde oder einem Landkreis gestellt. Die Gemeinde oder der Landkreis stellt wiederum einen Antrag auf Förderung beim zuständigen Regierungspräsidium. Im Anschluss entscheidet das MLR auf Grundlage der vorliegenden Anträge über die zu fördernden Maßnahmen.