Mit Beschlüssen zur verbraucherfreundlichen Gestaltung der Energiewende oder zur Reform des Mindesthaltbarkeitsdatums hat Baden-Württemberg das Vorsitzjahr der Verbraucherschutzministerkonferenz genutzt, um wichtige Anstöße zur Weiterentwicklung der Verbraucherrechte zu setzen. Zum Jahreswechsel übernimmt Bayern den Vorsitz.
„Ich bin sehr zufrieden mit den Ergebnissen, die weitestgehend im Konsens erzielt werden konnten. Eine gute Verbraucherpolitik, die bei den Menschen ankommt, befähigt Verbraucher, bewusste Entscheidungen zu treffen und trägt auch zu einem ertragreichen Wirtschaftsprozess bei“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am Freitag, 29. Dezember 2023, anlässlich der Übergabe des Vorsitzes der Verbraucherschutzministerkonferenz zum Jahreswechsel an Bayern.
Weitreichende Beschlüsse zur Stärkung der Verbraucherrechte
Die 19. Verbraucherschutzministerkonferenz vom 28. bis 30. Juni 2023 in Konstanz hat unter dem Vorsitz Baden-Württembergs weitreichende Beschlüsse zur Stärkung der Verbraucherrechte beschlossen. Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs in der Ukraine und den damit verbundenen massiven Auswirkungen auf den Energiemarkt hat sich Baden-Württemberg für eine verbraucherfreundliche und sozialverträgliche Ausgestaltung der Energiewende eingesetzt. Ebenso konnte Baden-Württemberg wichtige Impulse bei den Themen Verbraucherbildung, Verbraucherstreitbeilegung, Mobilfunkversorgung, unlautere Telefonwerbung, Lebensmittelverschwendung und Nahrungsergänzungsmittel für Kinder setzen.
Weitere Treffen in Brüssel und Berlin
„Neben der regulären Hauptkonferenz in Konstanz war es mir ein Anliegen, zu einem zusätzlichen Verbraucherschutzministertreffen in der Landesvertretung Baden-Württembergs in Brüssel einzuladen, da Verbraucherrechte zunehmend auf europäischer Ebene gestaltet werden. Thema des Treffens am 7. Dezember 2023 war die aktive Rolle der Verbraucherpolitik beim ökologischen und digitalen Wandel sowie der Austausch mit hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern der EU-Kommission wie dem Kommissar für Justiz und Rechtsstaatlichkeit Didier Reynders (GD JUST), Mitgliedern des Europäischen Parlaments, den für den Verbraucherschutz zuständigen Verbänden auf EU-Ebene sowie dem Bundesverband der Verbraucherzentrale“, so Minister Hauk.
Weitere Akzente hat Baden-Württemberg in der Berliner Landesvertretung mit einer Veranstaltung zum Thema: ,Verbraucherbildung gemeinsam stärken – Gelingende Beispiele für Erwachsene, Familien, ältere Menschen und vulnerable Zielgruppen‘ gesetzt, an der auch Staatssekretärin Sabine Kurtz teilgenommen hat. In einem gemeinsamen Austausch mit den anderen Ländern sowie dem Bund wurde auf Fachebene erörtert, wie bestimmte, bisher wenig erreichte Verbrauchergruppen im außerschulischen Bereich noch besser adressiert werden können. In diesem Zusammenhang wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet, die unter dem Vorsitz des Bundes und Baden-Württembergs die Bedeutung der Verbraucher- und Ernährungsbildung noch besser herausarbeiten und Initiativen in diesem Bereich verstetigen soll.
Verbraucherschutzministerkonferenz
Die Verbraucherschutzministerkonferenz ist eine Fachministerkonferenz für verbraucherpolitische Themen, in der die für Verbraucherschutz zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder und des Bundes als Mitglieder vertreten sind. Im Dezember 2006 wurde die Verbraucherschutzministerkonferenz auf Initiative des damaligen baden-württembergischen Verbraucherschutzministers Peter Hauk erstmals ins Leben gerufen. Zu Beginn des Jahres 2023 hat Baden-Württemberg den Vorsitz der Verbraucherschutzministerkonferenz übernommen und übergibt ihn nun am Jahresende turnusgemäß an das Nachbarland Bayern.
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Verbraucherschutz