Das Sozial- und Integrationsministerium hat als ersten Schritt zur Bestellung eines/r neuen ehrenamtlichen Landes-Behindertenbeauftragten ein Interessenbekundungsverfahren eingeleitet. Ziel des Verfahrens ist es, der Landesregierung aus dem Kreis interessierter Bewerberinnen und Bewerber einen geeigneten Kandidatenvorschlag zu unterbreiten.
An dem Amt interessierte Personen können ihre Bewerbungen bis zum 19. August schriftlich beim Sozial- und Integrationsministerium einreichen. Bestellt wird die/der Beauftragte von der Landesregierung im Benehmen mit dem Landes-Behindertenbeirat.
Eine Neubesetzung des im Landes-Behindertengleichstellungsgesetz (LBGG) verankerten Amtes ist erforderlich, da der bisherige ehrenamtliche Landes-Behindertenbeauftragte Gerd Weimer erklärt hat, für eine weitere fünfjährige Amtszeit nicht mehr zur Verfügung zu stehen.