Um bezahlbaren Wohnraum für Auszubildende zu erhalten und weiterzuentwickeln, startet das Land einen Förderaufruf zur Modernisierung im Bereich Junges Wohnen. Interessenten können sich bis zum 30. September 2024 melden.
Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg unterstützt in diesem Jahr erstmalig die Modernisierung von Wohnheimplätzen für Auszubildende. Das gab Bauministerin Nicole Razavi bekannt. Das neue Förderangebot „Modernisierung Junges Wohnen“ (PDF) ergänzt künftig die Angebote der sozialen Wohnraumförderung. „Mit dem Jungen Wohnen fördern wir bezahlbaren Wohnraum für junge Menschen in Ausbildung. Wir investieren damit gezielt in unsere Fachkräfte der Zukunft. Der jetzige Förderaufruf nimmt die bestehenden Wohnheime in den Blick: Diese wollen wir erhalten und nachhaltig weiterentwickeln“, sagt Ministerin Razavi.
Das Förderangebot ist Teil der neuen Förderlinie Junges Wohnen. Sie knüpft an eine gleichnamige Initiative des Bundes an, mit der die Wohnsituation von Studierenden und Auszubildenden durch Wohnheimplätze verbessert werden soll. Hierfür stellt der Bund Mittel zur Verfügung. Für die Schaffung von neuen Wohnheimplätzen für Auszubildende hatte das Bauministerium bereits im Februar einen Förderaufruf gestartet. Die Frist für Interessenbekundungen dafür ist inzwischen abgelaufen. Insgesamt stehen 32,6 Millionen Euro Bundesfördermittel für die Schaffung und Modernisierung von Wohnheimplätzen für Auszubildende bereit. Die Schaffung von Wohnheimplätzen für Studierende wird in Baden-Württemberg vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst gefördert.
Förderaufruf veröffentlicht – bis Ende September Interesse bekunden
Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat den Förderaufruf „Junges Wohnen – Modernisierung von Wohnheimplätzen“ veröffentlicht. „Es geht dabei zum einen darum, die bestehenden Wohnheime aufzuwerten und für die Auszubildenden dauerhaft attraktiv zu halten. Zum anderen unterstützen wir nachhaltige Umbaumaßnahmen, die Energie und Wasser einsparen. Natürlich ist auch die Barrierefreiheit förderfähig“, so Razavi.
Mit dem Förderaufruf werden Interessenten aufgefordert, bis zum 30. September 2024 ihr Interesse für die alsbaldige Förderung eines beabsichtigten und bereits konkretisierten Bauvorhabens beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen per E-Mail anzumelden. Das Ministerium lädt dann die Anmelder geeigneter Vorhaben zu einer fachlichen Erörterung ein. Die Ergebnisse des Interessenbekundungsverfahrens und einer parallel laufenden Recherche des Ministeriums fließen in die Formulierung des finalen Förderangebots ein.
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen: Wohnheimplätze für Auszubildende