Baden-Württemberg nutzt zukünftig professionelle Nachhaltigkeitsdaten für die Finanzanlagen des Landes. Dies soll die einheitliche Anwendung der nachhaltigen Anlagekriterien des Landes sicherstellen.
Baden-Württemberg geht einen wichtigen Schritt bei der Umsetzung des Gesetzes für nachhaltige Finanzanlagen. Das Land hat einen Vertrag mit einer spezialisierten Agentur abgeschlossen, die Nachhaltigkeitsdaten für Finanzanlagen zur Verfügung stellt. Damit wird sichergestellt, dass die nachhaltigen Anlagekriterien des Landes einheitlich angewandt werden.
Finanzminister Dr. Danyal Bayaz sagte: „Wir können bei unseren Finanzanlagen nicht selbst ermitteln, ob ein Unternehmen klimaschädlich investiert oder bei den Lieferanten auf Kinderarbeit setzt. Dazu brauchen wir spezialisierte Agenturen, die uns solche Daten liefern. Das ist Teil eines professionellen Anlagemanagements.“
Nachhaltigkeitsdaten für Finanzanlagen
Neben dem Finanzministerium können alle vom Gesetz für nachhaltige Finanzanlagen betroffenen Landesbeteiligungen und Stiftungen die Daten nutzen. Sie verfügen über insgesamt rund 17 Milliarden Euro an Finanzanlagen, darunter das Pensionsvermögen in Höhe von 11 Milliarden Euro.
Die ausgewählte Agentur ist ISS ESG. Die angebotenen Daten umfassen eine Negativliste mit Staaten und Unternehmen, die nicht investierbar sind, weil sie gegen Bestimmungen des Gesetzes verstoßen. Darüber hinaus bezieht das Land Informationen zu Treibhausgasemissionen und den Beiträgen zu den sechs Umweltzielen der Taxonomie der Europäischen Union (EU).
Sie dienen dazu, Unternehmen zu bevorzugen, die ihre Treibhausgasemissionen erfolgreich reduzieren oder einen positiven Beitrag zur EU-Taxonomie leisten.
Gesetz für nachhaltige Finanzanlagen
Der Landtag hatte im März 2023 das Gesetz für nachhaltige Finanzanlagen in Baden-Württemberg beschlossen. Das Gesetz definiert Nachhaltigkeit als viertes Anlagekriterium neben Rentabilität, Liquidität und Sicherheit. Um als nachhaltig zu gelten, muss eine Finanzanlage das 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens erfüllen. Sie darf die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen nicht verletzen und die sechs Umweltziele der EU-Taxonomie nicht behindern.