Das Land führt das erfolgreiche Förderprogramm „Soziale Integration im Quartier“ nun mit eigenen Mitteln fort. Bis 20. Juni 2022 können Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg erstmals Anträge stellen.
Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat den neuen Investitionspakt Baden-Württemberg „Soziale Integration im Quartier“ (Landes-SIQ) aufgelegt. Ziel des neuen Städtebauförderprogramms des Landes ist der Erhalt und die Entstehung neuer Orte der Begegnung in den Ortskernen und Quartieren. Das kann zum Beispiel der Bau eines Bürgerhauses oder einer Bildungseinrichtung sein. Aber auch die Sanierung bestehender Einrichtungen oder die Verbesserung zentraler Grün- und Freiflächen fallen darunter.
„Die Corona-Pandemie hat gerade die Zentren unserer Städte und Gemeinden geschwächt. Deshalb nehmen wir sie mit dem neuen Investitionspakt besonders in den Blick. Unser Ziel ist es, die Stadt- und Ortskerne zu beleben und das Miteinander in den Quartieren zu stärken. Gleichzeitig fördern wir die Klimaverträglichkeit und Barrierefreiheit mit dem Ausbau von Grün- und Freiflächen“, erklärte Ministerin Nicole Razavi anlässlich der Ausschreibung des Programms.
Insgesamt 30 Millionen Euro Fördermittel
Der neue Investitionspakt schließt an das gleichnamige Programm des Bundes an, das 2020 ausgelaufen war. Im Rahmen dieses Bundesprogramms wurden in Baden-Württemberg seit 2017 insgesamt 152 Vorhaben in 140 verschiedenen städtebaulichen Erneuerungsgebieten unterstützt. Hierfür wurden rund 133 Millionen Euro Fördermittel bereitgestellt, rund ein Viertel davon aus Landesmitteln (rund 32 Millionen Euro). Für den neuen Investitionspakt stehen insgesamt
30 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt bereit.
„Ich bin sehr froh, dass wir nach der Einstellung des Bundes-SIQ eine gute Lösung gefunden haben und dieses Programm künftig als landeseigenen Investitionspakt weiter anbieten können. Wir führen damit ein sehr erfolgreiches Programm mit attraktiven Konditionen in Baden-Württemberg fort“, sagte Ministerin Nicole Razavi.
Landes-SIQ kann Kindertagesstätten, Jugendeinrichtungen oder Spielplätze fördern
Mit dem neuen Landes-SIQ können beispielsweise Büchereien und Mediatheken, Stadtteilzentren, Volkshochschulen, Kindertagesstätten, Begegnungs- und Jugendeinrichtungen oder Spielplätze als Orte der Integration gefördert werden.
Bis 20. Juni 2022 können Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg erstmals Anträge stellen. Voraussetzungen sind, dass die zu fördernde Einrichtung in einem Gebiet der städtebaulichen Erneuerung liegt, dass das Vorhaben nachhaltig ist und dem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept für das Quartier entspricht. Es geht vorrangig darum, Einrichtungen zu modernisieren und umzunutzen. Ersatzneubauten können nur ausnahmsweise und Neubauten nur dann gefördert werden, wenn im Erneuerungsgebiet nachweislich eine solche Einrichtung fehlt.