Am Vortag des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderung hat Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha rund acht Millionen Euro für den Umbau und die Modernisierung von Behinderteneinrichtungen und den Ausbau gemeindenaher Wohnformen im Land freigegeben.
Mit den aus dem Landeshaushalt und der Ausgleichsabgabe stammenden Mitteln können 20 Baumaßnahmen umgesetzt werden. „Unser Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg die gleiche selbstbestimmte Lebensgestaltung zu ermöglichen wie Menschen ohne Behinderungen. Die nun geförderten Bauvorhaben erleichtern es Menschen mit Behinderungen, ihr Leben unabhängiger führen und besser an der Gesellschaft teilhaben zu können“, sagte Lucha.
Die geförderten 20 Projekte liegen in den Stadt- und Landkreisen Böblingen (4), Freiburg (2), Ravensburg (2), Tübingen, Enzkreis, Freudenstadt, Schwarzwald-Baar (2), Konstanz (2), Sigmaringen (4), und Bodenseekreis (Details siehe Anlage). Für die Projekte werden rund 2,9 Millionen Euro aus Landesmitteln und rund 5,1 Millionen Euro aus Ausgleichsabgabemitteln eingesetzt. Ausgleichsabgabemittel sind Abgaben von Betrieben, die mehr als 20 Arbeitsstellen anbieten, aber nicht die gesetzlich vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen (fünf Prozent der Belegschaft) beschäftigen.
Die jetzt freigegebenen Mittel bilden die dritte Tranche der diesjährigen Förderung für Behinderteneinrichtungen. Insgesamt stehen in diesem Jahr Landes- und Ausgleichsabgabemittel in Höhe von knapp 21 Millionen Euro zur Verfügung.
Aktionsplan für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Seit Inkrafttreten der UN-Behindertenkonvention im Jahr 2009 liegt der Schwerpunkt der Behindertenhilfe auf Selbstbestimmung und Teilhabe. Demnach haben auch Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft ein Wunsch- und Wahlrecht. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Menschen mit und ohne Behinderungen trotz unterschiedlicher Voraussetzungen und Fähigkeiten gemeinsam in den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg leben, lernen, wohnen, arbeiten und die Freizeit verbringen können.
Aktionsplan listet 230 Maßnahmenvorschläge zur Förderung von Inklusion
Seit dem Inkrafttreten des Übereinkommens hat das Land bereits einige weitreichende Schritte zu seiner Umsetzung unternommen. Sie sind eingeflossen in den im Juni 2015 vom Kabinett beschlossenen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg. Der rund 250 Seiten umfassende Aktionsplan listet 230 Maßnahmenvorschläge in verschiedenen Handlungsfeldern wie Bildung, Gesundheit sowie Arbeit und Beschäftigung auf, mit denen die Landesregierung die Inklusion fördern will.