Die Landesregierung hat die Sanierung von Schulgebäuden als Regelförderung in den Haushalt aufgenommen. Insgesamt fördert das Land im Haushaltsjahr 2020 127 Sanierungsmaßnahmen mit 100 Millionen Euro.
Schulträger sollen bei der Sanierung von Schulgebäuden dauerhaft unterstützt werden. Das hat die Landesregierung auf Initiative von Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann im vergangenen Jahr entschieden und die Sanierung von Schulgebäuden in den Doppelhaushalt 2020/2021 als Regelförderung aufgenommen. Nun steht fest, welche Sanierungsmaßnahmen für das Haushaltsjahr 2020 gefördert werden. Insgesamt fördert das Land 127 Sanierungsmaßnahmen mit den im Haushalt dafür vorgesehenen 100 Millionen Euro. „Mit der Landesförderung können zahlreiche Schulen in Baden-Württemberg modernisiert und saniert werden. Damit schaffen wir in den Schulen gemeinsam mit den Schulträgern eine zeitgemäße Lernumgebung“, sagt Kultusministerin Eisenmann. Sie ergänzt: „Dass die Schulsanierung in die Regelförderung aufgenommen wurde, ist für die Schulträger eine sehr wichtige Unterstützung, gerade in Pandemiezeiten.“
Mit den Förderprogrammen für die Schulsanierung und den Neu- und Umbau von Schulen stehen in den Jahren 2020 und 2021 insgesamt rund 400 Millionen Euro bereit. Zuvor hatte das Land bereits für die Jahre 2017 bis 2019 einen Sanierungsfonds für Schulen aufgelegt, aus dem 549 Maßnahmen mit insgesamt 476 Millionen Euro gefördert wurden. „Insgesamt haben wir die Schulträger in dieser Legislaturperiode nach Kräften unterstützt, um mit den Kommunen den Sanierungsstau an den Schulen im Land weiter abzubauen. Gemeinsam sind wir hier ein gutes Stück vorangekommen. Und wir werden die Schulträger auch weiterhin angemessen bei ihren Aufgaben unterstützen“, so Eisenmann.
Verwaltungsvorschrift angepasst
Um die Schulsanierung in die Regelförderung zu übernehmen haben das Kultus- und das Finanzministerium Ende August 2020 rückwirkend zum 1. Januar 2020 die Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung (PDF) weiterentwickelt. Dabei hatte das Land unter anderem die Kostenrichtwerte für die jeweiligen Förderungen erhöht, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die Baukosten gestiegen sind. Durch die Änderung wurden auch die Schulbauförderung und die Förderung von Schulsanierungen in einer Verwaltungsvorschrift zusammengeführt und damit die Schulsanierung in die Regelförderung des Landes aufgenommen.
Schulträger, die bei der aktuellen Förderung für das Jahr 2020 nicht berücksichtigt wurden, können ihren Förderantrag für das Haushaltsjahr 2021 erneut stellen, sofern kein vorzeitiger Baubeginn vorliegt. Die Antragsfrist dafür endet am 15. April 2021.
Förderprogramm für Sanierungsmaßnahmen an Schulgebäuden 2020
Regierungsbezirk | Anzahl der berücksichtigten Anträge | Höhe der Zuwendung (in Millionen Euro) |
Stuttgart | 60 | 43,789 |
Karlsruhe | 21 | 23,616 |
Freiburg | 31 | 16,719 |
Tübingen | 15 | 15,876 |
Baden-Württemberg | 127 | 100 |
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport: Sanierungsprogramm 2020 – Bauobjektliste (PDF)