Das Land unterstützt innovationsstarke Unternehmen im Ländlichen Raum mit der Förderlinie „Spitze auf dem Land!“. Gemeinden können sich noch bis zum 30. September 2017 für die aktuelle Auswahlrunde bewerben.
„Um im globalen Wettbewerb mithalten zu können, reicht es nicht, Produkte und Prozesse kontinuierlich weiterzuentwickeln. Um Baden-Württemberg an der Spitze zu halten baucht man mehr. Es sind Unternehmen, die den steinigen Weg von Neuentwicklungen nicht fürchten, diese auf den Markt bringen und somit Arbeitsplätze und Wohlstand sichern“, sagte der Minister für Ländlichen Raum, Peter Hauk. Innovation sei und bleibe der Schlüssel für die Spitzenstellung des Landes als einer der wirtschaftlich stärksten und attraktivsten Regionen in Europa.
„Im Ländlichen Raum Baden-Württembergs sind es vor allem die Mittelständler, die zur Innovationskraft entscheidend beitragen. Zahlreiche von ihnen haben das Potential, in ihrem Bereich eine führende Position einzunehmen und sie sind ein wichtiger und unverzichtbarer Wachstumsmotor“, so der Minister. Genau diese innovationsstarken Unternehmen im Ländlichen Raum fördere das Land gezielt durch die Förderlinie „Spitze auf dem Land!“. Gemeinden können sich noch bis zum 30. September 2017 für die aktuelle, neunte Auswahlrunde bewerben.
Minister Hauk wird Mitte September eine Bilanz zur bisherigen Förderung geben.
Die Förderlinie „Spitze auf dem Land!“
Die Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ richtet sich an innovationsorientierte Unternehmen, die das Potenzial haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten. Diese Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Kerne für Innovationen und Zukunftsfähigkeit sind. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können für ihre Investition bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu zehn Prozent. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen.
In der Förderperiode 2014 bis 2020 stehen für die Förderlinie insgesamt rund 40 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel werden aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und dem baden-württembergischen Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zur Verfügung gestellt. In den zurückliegenden acht Auswahlrunden hat der auf Landesebene gebildete Bewertungsausschuss 151 Projekte beraten. Für insgesamt 73 Projekte wurde eine Förderzusage erteilt. Die bisher bereitgestellten Fördermittel belaufen sich auf insgesamt 25 Millionen Euro. Auf Seiten der Unternehmen wird dadurch ein Investitionsvolumen in Höhe von 173 Millionen Euro angestoßen.
Aufnahmeanträge können jederzeit eingereicht werden
Die Bewerbung für die Förderlinie erfolgt schriftlich durch Aufnahmeanträge der Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf der Basis des Vorschlages eines dazu eingerichteten Bewertungsausschusses. Dieser tagt zweimal jährlich, im April und Oktober eines Jahres.
Aufnahmeanträge können jederzeit eingereicht werden. In der Auswahlrunde im April eines Jahres werden alle Aufnahmeanträge berücksichtigt, die bis zum 31. März vorliegen. In der Auswahlrunde im Oktober diejenigen, die bis zum 30. September eines Jahres vorliegen.
Im Bewertungsausschuss vertreten sind der Gemeindetag Baden-Württemberg, die Steinbeis-Stiftung für Wirtschaftsförderung, das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH, die Wirtschaftsinitiative Baden-Württemberg Connected e. V., die Executive School of Management, Technology and Law der Universität St. Gallen, die Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank, die Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen sowie das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.
Weitere Informationen
Mit dem EFRE und dem zugrunde liegenden Programm „Innovation und Energiewende“ richten die Europäische Union und das Land Baden-Württemberg den Fokus auf die Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung, Innovation sowie die Verringerung der CO2-Emissionen. Das ELR ist das bedeutendste Förderprogramm des Landes zur integrierten Strukturentwicklung von Gemeinden im Ländlichen Raum. Das Land fördert private, gewerbliche und kommunale Investitionen, die im Rahmen eines Entwicklungskonzeptes zur Strukturverbesserung führen. Im Förderschwerpunkt „Arbeiten“ wird die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen unterstützt. Im Zusammenspiel mit der EFRE-Förderung liegt der Schwerpunkt der aktuellen Förderperiode auf der Sicherung und dem Ausbau der Technologieführerschaft Baden-Württembergs in der Fläche.
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung