Das Sozialministerium fördert erneut die Zusammenarbeit von Suchthilfe und Jugendhilfe für eine bessere Hilfe für Kinder suchtkranker Eltern. Im Rahmen der bundesweiten „Aktionswoche für Kinder aus Suchtfamilien“ fällt der Startschuss für das Projekt „Schulterschluss II“.
In Baden-Württemberg sind rund 150.000 Kinder unter 15 Jahren von dem Schicksal betroffen, dass ihre Eltern Suchtprobleme haben. Diese Kinder erleben eine gravierende Beeinträchtigung und Gefährdung ihrer persönlichen Entwicklung und sind selbst stark suchtgefährdet. Bei rund 40 Prozent der Kinder und Jugendlichen, die von der Jugendhilfe betreut werden, gibt es eine solche Suchtbelastung in der Familie.
Das Ministerium für Soziales und Integration fördert nun erneut das Projekt „Schulterschluss“ mit rund 48.000 Euro, damit den Kindern und Jugendlichen durch eine bessere Zusammenarbeit und verbindlichere Kooperation von Suchthilfe und Jugendhilfe effektiver geholfen wird.
Frühzeitige Unterstützung ist beste Suchtprävention
Die Kinder leiden häufig unter sozialen, psychischen und körperlichen Belastungen. Etwa 30 Prozent der Kinder entwickeln später eine eigene Suchterkrankung. Starke Schamgefühle führen zu Ängsten, Depressionen oder anderen psychischen Erkrankungen. Oftmals gehören auch psychische oder körperliche Gewalt und Missbrauch zu ihrer Lebenserfahrung. Aus der Not heraus übernehmen die Kinder Verantwortung, der sie eigentlich nicht gewachsen sind. Große Schuldgefühle sind die Folge.
„Sucht ist nicht nur ein individuelles Problem, sondern auch ein gesellschaftliches. Deshalb fördern wir erneut die verbesserte Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Suchthilfe. Wenn wir die Kinder frühzeitig unterstützen, ist das die beste Suchtprävention“, sagte der Minister für Soziales und Integration Manne Lucha.
Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Suchthilfe ausbauen
Die Landesstelle für Suchtfragen ist seit jeher darum bemüht, eine Sensibilisierung für den Hilfebedarf der betroffenen Kinder zu erreichen und entsprechende Angebote auf die Beine zu stellen. Das Problem ist, dass die Kinder nur sehr schwierig zu erreichen sind. Denn leider ist das Thema „Sucht“ bei vielen Menschen, auch bei Erzieherinnen und Erziehern und Lehrerinnen und Lehrern oder Jugendamtsmitarbeiterinnen und Jugendamtsmitarbeitern immer noch tabubehaftet.
„Wenn wir zumindest für die Kinder, die bereits in der Jugendhilfe bekannt sind, einen Zugang zu spezifischen Unterstützungsmaßnahmen erreichen könnten, wären wir einen Riesenschritt weiter. Dafür müssen unsere Fachkräfte noch konsequenter zusammenarbeiten, im Einzelfall genauso wie bei der Entwicklung gemeinsamer Arbeitsabläufe“, gibt Oliver Kaiser, der Vorsitzende der Landesstelle für Suchtfragen, als Zielmarke an.
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung zu fördern, sind zentrale Aufgaben der Jugendhilfe. Die Frage des Kinderschutzes und der Prävention stellt sich gerade auch für Kinder aus suchtbelasteten Familien. „Hierzu ist es wichtig, dass die Jugendhilfe und die Suchthilfe wechselseitig die Zusammenarbeit suchen und ausbauen. Wir müssen gemeinsam Wege finden, die betroffenen Eltern für die Unterstützung ihrer Kinder zu gewinnen“, führt Dr. Jürgen Strohmaier, Referatsleiter im KVJS-Landesjugendamt Baden-Württemberg aus.
Erfolgreiches Projekt „Schulterschluss“ weiterentwickeln
Die Kooperationsoffensive „Schulterschluss“ wurde bereits in den Jahren 2013 bis 2015 vom Land gefördert. Die Evaluation und eine Nachbefragung bei den Beteiligten im letzten Jahr zeigt gute Ergebnisse. Deshalb will das Land diesen Ansatz weiterhin unterstützen. Minister Lucha bekräftigt: „Was kann uns besseres passieren als gute Ergebnisse mit unseren Initiativen zu erzielen? Deshalb müssen wir am Ball bleiben und diese Kooperationen noch weiter verbreiten und weiterentwickeln. Wir sehen darin eine lohnende Investition in die Jugendhilfe und die Suchtprävention.“
In der ersten Förderphase (2013 bis 2015) waren 28 Standorte an „Schulterschluss“ beteiligt. Die Auswertung der Evaluation sowie eine Nachbefragung stehen auf der Website der Landesstelle für Suchtfragen zur Verfügung. Flankierend etabliert die Landesstelle für Suchtfragen seit 2017 das Gruppenangebot „Trampolin“ für Kinder suchtkranker Eltern in Baden-Württemberg, das von der AOK Baden-Württemberg gefördert wird.
Schulterschluss II startet im Rahmen der bundesweiten Aktionswoche für Kinder von Suchtfamilien mit einer Auftaktveranstaltung am 15. Februar in Rastatt.
Kontakt
Koordination Schulterschluss II
Landesstelle für Suchtfragen, Frau Niemeier
Landesstelle für Suchtfragen: Übersicht der Projekte und Kooperationen
Information zur bundesweiten „Aktionswoche für Kinder aus Suchtfamilien“
Quelle:
Gemeinsam mit Landesstelle für Suchtfragen und KVJS-Landesjugendamt