Mit der Förderung dreier Flurneuordnungsverfahren im Neckar-Odenwald-Kreis unterstützt das Land einen resilienten Ländlichen Raum, der die künftigen ökonomischen sowie ökologischen Anforderungen berücksichtigt.
„Wir nutzen die drei Flurneuordnungsverfahren, um strukturverbessernde Maßnahmen für den Ländlichen Raum umzusetzen. Damit unterstützen wir die Land- und Forstwirtschaft in der Region. Die neu ausgebauten ländlichen Wege stehen aber ebenso den Bürgerinnen und Bürgern sowie dem Tourismus insgesamt zur Verfügung. Im Rahmen einer Biotopvernetzung schaffen wir neue Habitatstrukturen, die sich positiv auf die Natur- und Artenvielfalt auswirken und somit die Biodiversität erhöhen. Die Flurneuordnung ist somit ein Garant zur Stärkung der Ländlichen Räume“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am 8. April 2024 in Mudau-Reisenbach.
Durch die Modernisierung des bestehenden ländlichen Wegenetzes auf einer Länge von insgesamt 28 Kilometern wird die Bewirtschaftung der umliegenden land- und forstwirtschaftlichen Flächen in den drei Kommunen deutlich erleichtert. Durch die neuen Ausbaubreiten entstehen gut ausgebaute Hauptwirtschaftswege, die eine wichtige Erschließungsfunktion darstellen. Mit dem Prinzip der Wasserrückhaltung in der Fläche wird die Neugestaltung der Flurneuordnungsgebiete so konzipiert, dass das anfallende Oberflächenwasser überwiegend flächenhaft in den land- und forstwirtschaftlichen Flächen versickern kann.
Deutlicher ökologischer Mehrwert
Dadurch wird die Bildung von Grundwasser gefördert und die Folgen des Klimawandels abgemildert. Gleichzeitig trägt die Flurneuordnung dazu bei, dass die Kulturlandschaft erhalten bleibt und die Produktivität erhöht wird. Dazu werden insbesondere bestehende Biotope vernetzt und Streuobstwiesen erhalten sowie ergänzt. Die Potenziale der Flurneuordnung entfalten sich insbesondere durch die engagierte und gute Zusammenarbeit aller Akteure. In Mudau-Reisenbach (Förderung rund eine Million Euro) sowie Buchen-Einbach (Förderung rund 44.000 Euro) werden durch die deutlichen ökologischen Mehrwerte sowie der Umsetzung von Zielen der LEADER-Kulisse Badisch-Franken die Maximalzuschüsse von 85 Prozent erreicht. Das Verfahren Schefflenz-Oberschefflenz (Förderung rund 159.000 Euro) wird aus den gleichen Gründen mit 84 Prozent gefördert.
„Ich freue mich, Ihnen heute zur Realisierung der geplanten Maßnahmen die Fördermittel überreichen zu können und bedanke mich bei Ihnen für die Erarbeitung dieser sehr gelungenen Gesamtkonzepte in Ihren jeweiligen Ortschaften“, sagte Minister Hauk bei der Übergabe der Förderung an die drei Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaften aus Reisenbach, Oberschefflenz und Einbach.