Das Land unterstützt auch in den Jahren 2018 und 2019 den Aufbau und die Weiterentwicklung von Gestaltungsbeiräten in den Städten und Gemeinden. Die Gremien beraten über städtebaulich und bau- oder lokalgeschichtlich bedeutende Bauvorhaben. Förderanträge können ab sofort bis spätestens 27. Oktober eingereicht werden.
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau wird auch in den Jahren 2018 und 2019 wieder kommunale und interkommunale Gestaltungsbeiräte in den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg finanziell unterstützen. Eine Zuwendung kann zum Aufbau, zur Weiterentwicklung und für öffentlichkeitswirksame Maßnahmen von Gestaltungsbeiräten erteilt werden.
Die Gestaltungsbeiräte sollen als unabhängig beratendes Sachverständigengremium bei der Erarbeitung von Antworten auf die planerischen und baulichen Anforderungen in den jeweiligen Kommunen mitwirken. Interessierte Städte, Gemeinden oder interkommunale Träger wie Verwaltungsgemeinschaften oder Landkreise können ihren Förderantrag ab sofort bis spätestens 27. Oktober 2017 beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg einreichen.
Baukultur ist lokaler Prozess
Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut setzt sich damit erneut für kommunal und interkommunal agierende Gestaltungsbeiräte ein: „Die vielschichtige Arbeit der Gestaltungsbeiräte in den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg verdeutlicht, dass Baukultur in erster Linie ein lokaler und durch die örtlichen Rahmenbedingungen geprägter Prozess ist. Insofern liegt es in der Verantwortung der Entscheidungsträger vor Ort, einen mit externen Experten besetzten Gestaltungsbeirat ziel- und ergebnisorientiert in die lokalen Abläufe einzubinden, um langfristig gute Lösungen für die Planungs- und Bauaufgaben vor Ort zu erzielen. Der Mehrwert, den die Arbeit mit den Gestaltungsbeiräten regelmäßig mit sich bringt, ist unverkennbar.“
Über städtebaulich und bau- oder lokalgeschichtlich bedeutende Bauvorhaben beraten
Mit der Förderung unterstützt das Land kommunale und interkommunale Gestaltungsbeiräte sowie begleitende öffentlichkeitswirksame Maßnahmen. Bereits die Auslobungen der Landesförderung in den Jahren 2015 und 2016 wurden von den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg gut angenommen. Aktuell werden zehn Kommunen bei der Einrichtung eines kommunalen Gestaltungsbeirats unterstützt.
Ein Gestaltungsbeirat wird als unabhängiges, beratendes Sachverständigengremium mit Mitgliedern unterschiedlicher bau- und planungsverbundener Disziplinen berufen. Die Expertinnen und Experten beraten vor Ort über städtebaulich und bau- oder lokalgeschichtlich bedeutende Bauvorhaben.
Wirtschaftsministerium: Förderung von Gestaltungsbeiräten in Kommunen