12.100 Menschen leisten in Baden-Württemberg ein Freiwilliges Soziales Jahr ab – so viele wie in keinem anderen Bundesland. Die Landesregierung erhöht die jährliche Pro-Kopf-Förderung des FSJ von 500 auf 550 Euro pro Freiwilligem oder Freiwilliger.
Die Landesregierung erhöht die jährliche Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) von 500 auf 550 Euro pro Freiwilligem. Das hat der Ministerrat in seiner Sitzung am 19. März 2024 beschlossen. Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha sieht in dem Beschluss ein spürbares Zeichen der Anerkennung der Freiwilligen und eine angemessene Unterstützung der FSJ-Träger.
„Wir sind den jungen Menschen dankbar für ihren Einsatz für die Gesellschaft und möchten die Erfolgsgeschichte des FSJ weiterschreiben“, sagte Lucha nach der Kabinettssitzung in Stuttgart. Das Land Baden-Württemberg fördert die gesetzlich vorgeschriebene pädagogische Begleitung der Freiwilligendienstleistenden im Freiwilligen Sozialen Jahr durch die FSJ-Träger. Hierzu werden Förderfestbeträge pro Freiwilligem und Jahr gewährt. Der Pro-Kopf-Fördersatz steigt mit dem Beschluss des Ministerrats künftig um zehn Prozent.
Mehr als 12.000 junge Menschen im FSJ
Aktuell leisten rund 12.100 Menschen in Baden-Württemberg ein FSJ ab – so viele wie in keinem anderen Bundesland. „Der Wunsch junger Menschen, sich sozial zu engagieren, ist seit Jahren ungebrochen. Mit einem FSJ können Jugendliche und junge Erwachsene diesen Wunsch in die Tat umsetzen“, so Lucha weiter.
Der Minister betonte den pädagogischen Leitgedanken hinter den Freiwilligendiensten: „Das FSJ ist als Bildungsjahr ausgelegt und gestaltet. Jungen Menschen sollen theoretische Kenntnisse und Wertvorstellungen vermittelt werden, die sie dann in der Praxis konkret erleben können.“ Durch die Teilnahme an den Diensten und die praktische Hilfstätigkeit in den Einsatzstellen gewönnen die FSJ-Teilnehmenden ein stärkeres Bewusstsein für soziale Verantwortung. Soziale und kommunikative Kompetenzen würden gefördert und weiterentwickelt. Darüber hinaus könnten diese Dienste Orientierungshilfe für die Berufswahl bieten und ermöglichen praktische Einblicke in den Arbeitsalltag.
„Nicht zuletzt lebt ein demokratisches Gemeinwesen davon, dass seine Bürgerinnen und Bürger, insbesondere die junge Generation, bereit sind, sich für das Gemeinwohl zu engagieren und sich einzubringen“, so Lucha abschließend.
Freiwilliges Soziales Jahr
Nach dem Gesetzeswortlaut sind Freiwillige solche Personen, die einen freiwilligen Dienst außerhalb der Berufsausbildung und vergleichbar einer Vollzeitbeschäftigung leisten und die Vollzeitschulpflicht erfüllt, aber das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Gesetzliche Mindestanforderungen sind die Sicherstellung des Prozesses der pädagogischen Begleitung, eine pädagogische Rahmenkonzeption, eine finanzielle Konzeption zur Sicherung der Entgelte für die Freiwilligen, ein Nachweis über die Wirtschaftlichkeit des Trägers, ein Nachweis einer entsprechenden Personalstruktur zur Begleitung der freiwillig Dienstleistenden sowie ein Nachweis mehrjähriger Erfahrungen im Sozial- oder Wohlfahrtsbereich. In der Vielzahl der Fälle sind die Träger des FSJ nicht identisch mit den Einsatzstellen. Die FSJ-Träger wählen deshalb geeignete Einrichtungen (zum Beispiel Einrichtungen der Jugendhilfe, Altenpflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Kinderheime et cetera) aus, in denen die Freiwilligen ihren Dienst ausüben können.