Um das Angebot der Kurzzeitpflege zu verbessern und weiter auszubauen, wird das Innovationsprogramm Pflege auch im Jahr 2023 fortgeführt. Ziel ist es, pflegende Angehörige in Baden-Württemberg weiter zu entlasten. Projektanträge können ab sofort eingereicht werden.
Die meisten Pflegebedürftigen in Baden-Württemberg werden im eigenen Zuhause oder im häuslichen Umfeld von Angehörigen betreut. Sind Angehörige aber beispielsweise aufgrund von Krankheit oder Urlaub verhindert, kann die Kurzzeitpflege für Entlastung sorgen. Um das Angebot zu verbessern und weiter auszubauen, wird das Innovationsprogramm Pflege deshalb auch im Jahr 2023 fortgeführt, wie Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha am 13. Juli 2022 mitteilte. Eingereicht werden können ab sofort Projekte, die zu einer besseren Versorgung bei Kurzzeitpflegeaufenthalten oder zu einem hochwertigen Übergangsmanagement beitragen, um etwa Versorgungsbrüche beim Übergang aus dem Krankenhaus in die Kurzzeitpflege zu verhindern.
Pflegende Angehörige in Baden-Württemberg weiter entlasten
„Angebote der Kurzzeitpflege werden von pflegenden Angehörigen auch in Baden-Württemberg immer stärker nachgefragt“, sagte Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha. „Angesichts einer immer älter werdenden Bevölkerung wird dieser Trend anhalten. Unser Ziel ist es deshalb, pflegende Angehörige noch besser durch entsprechende Angebote zu entlasten. Pflegebedürftige sollen so lange wie möglich in der eigenen Häuslichkeit selbstbestimmt leben können.“
Grundlage des Förderaufrufes 2023 ist auch die kürzlich mit denPartnern des Aktionsbündnisses Kurzzeitpflege weiterentwickelte „Gemeinsame Erklärung 2.0“ (PDF). Der Aufruf zum Innovationsprogramm Pflege 2023 ist bewusst offen formuliert, sodass zusätzlich innovative Konzepte auch jenseits der Kurzzeitpflege gefördert werden können.
Anträge können bis Januar 2023 eingereicht werden
„Es würde mich sehr freuen, wenn auch 2023 möglichst viele Anträge eingereicht werden, um den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen in der Pflege gerecht zu werden“, so Minister Manne Lucha.
Die ausgefüllten Antragsunterlagen für das Innovationsprogramm Pflege 2023 müssen bis spätestens 20. Januar 2023 beim Kommunalverband für Jugend und Soziales eingegangen sein. Mit einer Entscheidung über die Mittelvergabe im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel ist voraussichtlich im ersten Halbjahr 2023 zu rechnen.
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration: Förderaufruf und weitere Informationen zum Innovationsprogramm Pflege 2023
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration: Land fördert innovative Pflegeprojekte