Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut hält den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur steuerlichen Forschungsförderung für dringend überarbeitungsbedürftig. Im Bundesratsverfahren sollen wesentliche Punkten ergänzt werden.
Die baden-württembergische Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut kündigte an, im Bundesratsverfahren den vorgelegten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur steuerlichen Forschungsförderung an wesentlichen Punkten zu ergänzen. Viele der vorgebrachten Korrekturvorschläge seien weitgehend unberücksichtigt geblieben: „Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur steuerlichen Forschungsförderung ist dringend überarbeitungsbedürftig. Durch die Nichtberücksichtigung der Auftragsforschung würden sich die Wettbewerbsnachteile kleiner und mittlerer Unternehmen paradoxerweise weiter verschärfen.“ Grundsätzlich begrüße Hoffmeister-Kraut den Vorstoß für Veränderung bei der steuerlichen Forschungsförderung. Aus baden-württembergischer Sicht gäbe es allerdings mehrere kritische Punkte. Die Ministerin werde sich nun dafür einsetzen, im Laufe des Gesetzgebungsverfahren Verbesserungen zu erreichen.
Korrekturvorschläge weitgehend unberücksichtigt
Verschiedene Untersuchungen, so die Ministerin, würden belegen, dass die Innovationsaktivitäten kleiner und mittlerer Unternehmen schon seit einigen Jahren rückläufig sind. „Durch eine gezielte Stärkung der Innovationskraft müssen wir dieser Entwicklung dringend entgegenwirken“, appellierte sie. Die steuerliche Förderung müsse sich deshalb auch auf externe Forschungsaufträge erstrecken, sodass auch kleine und mittlere Unternehmen ohne nennenswerte Forschungsabteilung von einer Zulage profitieren können. Würde es bei der derzeit vorgesehenen Regelung bleiben, würden die betreffenden Unternehmen sogar einen zusätzlichen Wettbewerbsnachteil erleiden.
„Unsere Wirtschaft befindet sich inmitten tiefgreifender Transformationsprozesse“, so Hoffmeister-Kraut. Um auch im Bereich der disruptiven Innovationen Anreize setzen zu können, seien deutlich höhere Fördersummen je Unternehmen notwendig, als derzeit im Gesetz vorgesehen sind. „Außerdem brauchen wir für die Gewährung der Zulagen ein möglichst unbürokratisches Prüfverfahren. Ich halte das zurzeit vorgesehene Verfahren für zu aufwendig und kompliziert“, sagte die Wirtschaftsministerin.