Das Land empfiehlt, die Prüfergebnisse zum Gemeinsamen Antrag in FIONA in regelmäßigen Abständen zu sichten und gegebenenfalls zu bearbeiten. Bis zum 30. September 2024 können erforderliche Änderungen der Antragsdaten sanktionsfrei und ohne Verspätungs-/Verfristungsabzug vorgenommen werden.
Die Prüfergebnisse sind in der Anwendung „Flächeninformation und Online-Antrag“ (FIONA) über „Prüfen & Fehlerprotokoll“ im Navigationsbaum als Fehler- oder Hinweismeldungen abrufbar. Zur Unterstützung stellt das MLR wieder das Infoblatt „Hinweise zur Bearbeitung von Fehlern und Hinweisen in FIONA bis zum 30. September“ bereit. Erforderliche Änderungen der Antragsdaten einschließlich Änderungen an fristgerecht beantragten Schlägen/Teilschlägen können bis einschließlich 30. September 2024 sanktionsfrei und ohne Verspätungs-/Verfristungsabzug vorgenommen werden. Es besteht auch die Möglichkeit den Gemeinsamen Antrag ganz oder teilweise über FIONA bis einschließlich 30. September 2024 zurückzunehmen.
Unabhängig davon gilt: Soweit sich die tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse geändert haben, sodass sie nicht mehr mit den Angaben im Gemeinsamen Antrag übereinstimmen, teilen Sie diese Änderungen unverzüglich über FIONA mit. Treten solche Änderungen nach dem 30. September 2024 ein, ist die Änderung unverzüglich der zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörde schriftlich oder per E-Mail mit eingescannten Originalschreiben einschließlich Unterschrift mitzuteilen.
Antrag muss nach jeder Änderung erneut eingereicht werden
Damit die vorgenommenen Änderungen/Rücknahmen in FIONA rechtswirksam werden, muss der Antrag nach jeder Änderung erneut eingereicht werden! Zu beachten gilt, dass Änderungen und Rücknahmen (von Tieren oder Antragsteilen und Flächen des Gemeinsamen Antrags) jedoch nicht mehr möglich sind, wenn die zuständige Untere Landwirtschaftsbehörde (ULB) bereits eine Vor-Ort-Kontrolle angekündigt beziehungsweise auf einen im Rahmen der Vor-Ort-Kontrolle festgestellten Verstoß hingewiesen hat. Die vom Verstoß betroffenen Teile des Antrags können dann nicht mehr geändert oder zurückgenommen werden. Weitere Regelungen zur rechtzeitigen Abgabe des Gemeinsamen Antrags sind in Kapitel 14 der Erläuterungen zum Gemeinsamen Antrag 2024 (PDF) beschrieben.
Hinweise im Infoblatt beachten
Beachten Sie die Hinweise im Infoblatt „Hinweise zur Bearbeitung von Fehlern und Hinweisen in FIONA bis zum 30. September“ zu GLÖZ 8 (nicht produktive Flächen) im Zusammenspiel mit Öko-Regelungen und bestimmten FAKT II-Maßnahmen.
Änderungen im Haltungszeitraum (15. Mai bis 15. August 2024) müssen unverzüglich mitgeteilt werden.
Im Haltungszeitraum vom 15. Mai bis 15. August 2024 sind Änderungen (natürlicher Abgang/Verenden, Standortwechsel/Pension, sonstiger Abgang) von Mutterschafen und oder -ziegen unter Angabe des Abgangsdatums unverzüglich in FIONA unter GE1 zu melden. Mutterschafe und -ziegen, die aufgrund natürlicher Lebensumstände ausscheiden und ersetzt werden sollen, sind in FIONA entsprechend „als natürlicher Abgang“ zu kennzeichnen.
Die Meldung eines Ersatztieres sowie ein Standortwechsel in eine Pension/Weidegemeinschaft sind unverzüglich manuell in FIONA anzugeben.
Ändert sich die Identifikationsnummer eines beantragten Muttertieres während des Haltungszeitraumes, ist die neue Identifikationsnummer (Ohrmarkenersatznummer) in FIONA einzutragen.
Abgänge von Mutterkühen werden im Haltungszeitraum vom 15. Mai bis 15. August 2024 automatisch über HIT abgemeldet. Mutterkühe, die aufgrund natürlicher Lebensumstände ausscheiden und ersetzt werden sollen, sind in FIONA entsprechend „als natürlicher Abgang“ zu kennzeichnen. Die Meldung eines Ersatztieres sowie ein Standortwechsel in eine Pension/Weidegemeinschaft sind unverzüglich manuell in FIONA anzugeben.
In den Tiertabellen GE1 und GE2 wurden die Prüfungen der Ohrmarken aktualisiert. Möglicherweise werden neue Fehlermeldungen angezeigt, diese sind entsprechend zu korrigieren.
Ummeldung von Flächen für die Maßnahme E1.2 Begrünungsmischungen im Acker-/Gartenbau sind bis 30. September 2024 möglich. Änderungen müssen direkt in FIONA erfolgen und die Änderungen werden wirksam durch das erneute Einreichen des Antrags.
Hilfe und Unterstützung für Landwirtinnen und Landwirte
Bei fachlichen Fragen zur Antragstellung rund um FIONA hilft den Antragstellerinnen und Antragstellern gerne die zuständige untere Landwirtschaftsbehörde weiter. Bei technischen Problemen im Zusammenhang mit FIONA hilft das FIONA-Team des Benutzerservice Landwirtschaft des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) gerne weiter. Der Benutzerservice ist unter der Rufnummer 07154/9598-350 zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag bis Donnerstag, 7.00 bis 16.30 Uhr.