Landwirtschaft

Klarstellende Hinweise zum Gemeinsamen Antrag

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Traktor mäht  in Stuttgart eine Wiese, im Hintergrund sieht man den Fernsehturm. (Bild: dpa)

Das Land gibt klarstellende Hinweise zum Nachweis der Kennarten des extensiven Grünlandes und der Kulturartenerkennung beim Gemeinsamen Antrag. Antragstellende in der Landwirtschaft müssen bis zum 22. September 2024 die erforderlichen Nachweise einreichen.

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz gibt zur Klarstellung folgende Hinweise: 

Die Antragsstellerinnen und Antragssteller wurden von den unteren Landwirtschaftsbehörden (ULB) über die App profil (bw) beziehungsweise das Antragstellerpostfach informiert, soweit Nachweise zu den Kennarten zum extensiven Grünland (Ökoregelung ÖR5 und FAKT II B3.2) oder Nachweise zu „roten“ Fällen aus der Kulturartenerkennung und dem Anbau unter Glas erforderlich sind. Nachweise können in diesen Fällen nur über die App profil (bw) noch bis einschließlich 22. September 2024 eingereicht werden. Werden keine Nachweise eingereicht, so führt dies nicht zu einer pauschalen Ablehnung der betroffenen Schläge.

Im Fall der Kennarten gilt: Werden keine vollständigen Nachweise über die App eingereicht, ist, wie bisher, vom Antragsteller die Dokumentation für alle beantragten Teilschläge nach amtlichen Muster in Papierform vorzuhalten und in Stichprobenfällen, nach Aufforderung durch das Amt, der ULB vorzulegen. Im Fall der Kulturartenerkennung / Anbau unter Glas zu „roten“ Fällen gilt: Werden keine Fotonachweise über die App eingereicht, werden die Fälle von Amts wegen vor Ort plausibilisiert.

Die Ergebnisse der Satellitendatenauswertung zur Kulturartenerkennung, der landwirtschaftlichen Tätigkeit auf Grünland und der Einhaltung der Aussaattermine sind seit dem 3. September 2024 für die Antragstellenden in FIONA im Reiter „Karten“ unter der Kategorie „Kontrolle durch Monitoring“ in den jeweiligen Kartenebenen sichtbar. Insbesondere bei den Flächen mit Ampelergebnis „rot“ (sogenannte rote Fälle) sollte geprüft werden, ob Antragsgeometrien beziehungsweise Angaben zur Fläche korrigiert werden müssen. Änderungen sind bis einschließlich 30. September 2024 über FIONA möglich. Damit die Änderungen gültig werden, ist es unbedingt erforderlich, dass der Antrag nach einer Änderung erneut über FIONA eingereicht wird.

Weitere Meldungen

ILLUSTRATION - Auf einer Computertastatur liegen Kreditkarten. (Foto: © dpa)
Verbraucherschutz

Vorsicht bei aggressiver Werbung mit Scheinrabatten

Über eine Landstraße krabbelt eine Kröte. (Foto: dpa)
Naturschutz

Einsatz für Amphibien wird fortgesetzt

Landwirtschaft in Hohenlohe
Landwirtschaft

Förderantragsverfahren FAKT II- und HWB

Schüler warten auf ihr Mittagessen, im Vordergrund stehen Teller mit geschnittenem Gemüse.
Ernährung

Tag der Schulverpflegung

Landwirtschaft

GAP-Positionspapier der unionsgeführten Agrarressorts der Länder

Logo KreativLand BW gestalten
Ländlicher Raum

Ideenwettbewerb „KreativLand BW gestalten!“ startet

Hunde im Tierheim. (Bild: Norbert Försterling / dpa)
Tierschutz

Land unterstützt Tierheime

Eine Kläranlage (Symbolbild: Patrick Seeger/dpa)
Abwasser

Phosphor-Ressourcen vor Ort nutzen

Genussgipfel
Ernährung

Hauk zeichnet Genussbotschafter aus

Ein Forstwirt des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald fällt bei St. Märgen eine Fichte. (Bild: Patrick Seeger / dpa)
Forst

Gesundheitszustand der Wälder im Land leicht verbessert

Ein Mähdrescher erntet in Langenenslingen-Andelfingen ein Getreidefeld mit Wintergerste ab. (Bild: picture alliance/Thomas Warnack/dpa)
Landwirtschaft

Verabschiedung ukrainischer Landwirtschafts-Praktikanten

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 12. November 2024

Mensa Wilhelmstraße Universität Tübingen Innen
Hochschulen

Mensa Wilhelmstraße an die Universität Tübingen übergeben

Igel sucht Futter.
Tierschutz

Wildtiere im Herbst unterstützen

Weg im ländlichen Raum
Flurneuordnung

Land fördert Flurneuordnung in Mudau-Reisenbach