Angesichts der bevorstehenden Urlaubssaison appelliert Verbraucherschutzminister Peter Hauk, bei der Rückkehr aus dem Ausland keine Lebensmittel mitzubringen, die von Tieren stammen.
„Angesichts der bevorstehenden Urlaubssaison appelliere ich an alle Auslandsreisenden sowie Speditions- und Fernfahrer: Fleisch- und Wurstwaren sowie andere Lebensmittel tierischen Ursprungs gehören nicht ins Gepäck! Bringen Sie bei der Rückkehr aus dem Ausland keine Lebensmittel mit, die von Tieren stammen. Lebensmittelabfälle sind so zu entsorgen, dass sie nicht von Haus- oder Wildtieren gefressen werden können“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.
Andernfalls steige das Risiko, dass die Afrikanische Schweinepest (ASP) in die heimische Haus- und Wildschweinepopulation eingetragen wird und sich in dieser weiter ausbreiten kann. „Deshalb sollten sich Reisende, auch Jagdreisende und Transporteure besonders verantwortungsvoll verhalten und konsequent die Hygienemaßregeln einhalten“, betonte Minister Hauk.
Die ASP kommt in weiten Teilen Osteuropas und Asiens bei Haus- und Wildschweinen vor. Diese Tierseuche wird nicht nur durch Wildschweine, sondern auch durch Menschen über infizierte Lebensmittel, mitgebrachte Souvenirs, Jagdtrophäen und andere von Schweinen stammende Produkte auf Wild- und Hausschweine übertragen. Das ASP-Virus ist sowohl in rohem Fleisch als auch in gepökelten oder geräucherten Fleischwaren, wie Schinken und Salami, über mehrere Wochen und Monate überlebensfähig. Lebensmittel, die von infizierten Schweinen stammen, können daher noch nach Monaten virushaltig und für heimische Haus- und Wildschweine ansteckend sein, wenn sie von diesen gefressen werden. Speisereste dürfen daher auch niemals in der freien Natur entsorgt werden, sondern gehören immer in die geschlossene Bio- oder Abfalltonne.
Die Afrikanische Schweinepest
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine verlustreiche, bekämpfungspflichtige Tierseuche bei Schweinen, jedoch ungefährlich für Menschen. Sie kam zunächst in Afrika vor, bevor sie 2007 von dort nach Georgien eingeschleppt wurde und sich seither in Europa und Asien ausbreitet. In Deutschland wurde die Tierseuche im September 2020 erstmals bei Wildschweinen in Brandenburg an der Grenze zu Polen festgestellt.
Ein ASP-Ausbruch würde neben Erkrankungen und dem Tod betroffener Schweine schwere wirtschaftliche Folgen für die Landwirtschaft mit sich bringen. Kritisch wäre besonders eine ASP-Einschleppung in die heimische Wildschweinepopulation, da sich hier die Seuchenbekämpfung als schwierig gestaltet.
Das ASP-Virus wird direkt von infizierten Schweinen auf andere Schweine übertragen oder über größere Entfernungen durch viruskontaminierte Gegenstände oder Lebensmittel, wie zum Beispiel über Fleisch oder Wurst von infizierten Haus- und Wildschweinen, verschleppt. Unter ungünstigen Bedingungen können unachtsam entsorgte Reste von virushaltigem Reiseproviant ausreichen, um die Seuche in die heimische Wildschweinepopulation einzuschleppen. Essensreste sind daher generell so zu entsorgen, dass sie für Wildschweine nicht zugänglich sind. Für Haus- und auch für Wildschweine besteht zudem ein striktes Verbot der Verfütterung von Küchen- und Speiseabfällen.
Die drei ersten ASP-Ausbrüche bei Hausschweinen in Deutschland am 16. und 17. Juli 2021 zeigen, wie wichtig die Biosicherheitsmaßnahmen bei der Haltung von Hausschweinen sind. Die Schweinehaltungsbetriebe müssen daher alle erforderlichen vorbeugenden Hygienemaßnahmen ergreifen, um eine Seucheneinschleppung in ihre Tierbestände zu verhindern. Dazu gehört insbesondere auch, dass keine Speiseabfälle an Schweine verfüttert werden, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen konsequent durchgeführt werden, der Zugang für betriebsfremde Personen beschränkt, in den Ställen Schutzkleidung getragen sowie Futter und Einstreumaterial wildschweinesicher gelagert wird.