Gewalt gegen Frauen findet in allen Lebensbereichen statt und zieht sich durch alle sozialen Schichten. Die Landesregierung setzt klare Zeichen gegen Gewalt an Frauen und unterstützt qualifizierte Hilfsangebote. Auch der aktuelle GesellschaftsReportBW 2019 widmet sich diesem Thema.
Gewalt gegen Frauen ist eine Menschenrechtsverletzung, die in Deutschland jeden Tag geschieht. Sie findet in allen Lebensbereichen statt und zieht sich durch alle sozialen Schichten. 22 Prozent aller Frauen in Deutschland erfuhren seit ihrem 15. Lebensjahr häusliche Gewalt durch ihren (Ehe-) Partner, jede achte Frau über 15 Jahren wurde mindestens einmal in ihrem Leben Opfer sexueller Gewalt. Dies geht aus einer entsprechenden EU-Studie (FRA 2014) hervor. Die Folgen für die Opfer sind gravierend und verhindern oftmals auch langfristig ein Leben in Normalität. Auf der UN-Generalversammlung wurde vor 20 Jahren der 25. November zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen bestimmt. Alljährlich sollen so das öffentliche Interesse auf die Gewalt gegen Frauen gelenkt und Strategien zur Bekämpfung in den Mittelpunkt gerückt werden.
Auch der aktuelle GesellschaftsReportBW 2019 widmet sich diesem Thema und beleuchtet die Arbeit der Fachberatungsstellen bei häuslicher und sexueller Gewalt im Land. „Jede Frau, die Opfer von häuslicher oder sexueller Gewalt wird, ist eine zu viel. Jede von ihnen muss schnelle, hochqualifizierte Unterstützung und Schutz erfahren“, sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha im Vorfeld des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen.
Analyse der Fachberatungsstellen für Opfer von häuslicher und sexueller Gewalt
Für den Report wurden Daten der mittlerweile 109 Beratungsstellen im Land analysiert. Regionale Unterschiede in der Versorgung und der Erreichbarkeit von Beratungsstellen werden ebenso klar benannt wie die noch bestehenden weißen Flecken im Land. Mittels Beispielen aus der Praxis wird zudem erläutert, inwiefern die Frauen beraten und begleitet werden, wenn sie von häuslicher oder sexueller Gewalt betroffen sind.
Der Report zeigt unter anderem auf, dass der Beratungsbedarf in den letzten fünf Jahren tendenziell gestiegen ist. Dennoch gelingt es den Fachberatungsstellen, einen hohen Qualitätsanspruch zu erfüllen und ein breites Angebotsspektrum vorzuhalten. So werden nicht nur die von Gewalt betroffenen Frauen, sondern auch deren Angehörigen sowie Fachkräfte beraten. Um den Schutz und die Sicherheit für Frauen zu erhöhen, sind die Mitarbeitenden zudem aktiv in der Gewaltprävention und vernetzen sich mit anderen Institutionen des Hilfesystems. Diese Arbeit ist zum einen für die Qualität der Beratung, aber auch für weitere anschließende Hilfen für die Opfer von großer Bedeutung.
GesellschaftsReport BW
Die GesellschaftsReports BW erscheinen in Kooperation mit dem Statistischen Landesamt und der FamilienForschung Baden-Württemberg vier Mal jährlich zu unterschiedlichen gesellschaftspolitischen Themen.
Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen
Der „Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen“ wird weltweit mit zahlreichen Aktivitäten begangen, die über die Menschenrechtsverletzungen an Frauen informieren und sie skandalisieren. So werden vielerorts die Fahnen „Frei leben – ohne Gewalt“ gehisst - ein Zeichen und Appell gegen die weltweite und alltägliche Gewalt gegen Frauen. Die Aktion wird von zahlreichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten, Parteien, Verbänden und Kommunen aufgegriffen und weitergetragen. So werden beispielsweise in Ulm als Teil einer mehrtägigen Aktion rund 60 Fahnen und Banner gehisst. Mit zusätzlichen Präsentationen in Bussen und Straßenbahnen wie auch einer Plakat-Demonstration am Straßenrand wird in der Stadt auf das Thema aufmerksam gemacht. Im Land gibt es noch viele weitere Aktionen, wie beispielsweise die Tragetaschen-Aktion „Nicht jede Last muss alleine getragen werden“ in Heidelberg, die auf den Frauennotruf aufmerksam macht oder die zahlreichen regionalen Bäckertütenaktionen „Gewalt kommt mir nicht in die Tüte“ beispielsweise in Mannheim.
Maßnahmen der Landesregierung
Die Landesregierung Baden-Württemberg setzt klare Zeichen und verpflichtet sich, alles dafür zu tun, dass Gewalt gegen Frauen bekämpft und verhindert wird. Betroffenen und ihren Kindern sollen Schutz und Unterstützung geboten werden. Im Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen ist das Ziel formuliert, allen Frauen, die von Gewalt betroffen sind, ein bedarfsdeckendes Angebot an spezialisierten Fachberatungsstellen verfügbar zu machen.
Darüber hinaus sind im Entwurf des Doppelhaushalts im Jahr 2020 vier Millionen und im Jahr 2021 acht Millionen Euro für die dringend notwendige Unterstützung der Frauen- und Kinderschutzhäuser vorgesehen. Diese Mittel sind strukturell angelegt, das heißt sie sind auch in den kommenden Jahren vorgesehen. Vorrangiges Ziel der Landesregierung ist es, die weißen Flecken im Land abzubauen und insgesamt das Platzangebot für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder zu erhöhen, denn es gibt immer noch neun Landkreise, die kein Frauen- und Kinderschutzhaus vorhalten.
Bereits in der grün-schwarzen Koalitionsvereinbarung wurden die dauerhafte Absicherung der Frauenhausfinanzierung sowie die Sicherstellung des Zugangs zu Beratung und Unterkunft in Frauenhäusern unabhängig von Einkommen, Wohnort und Aufenthaltsstatus festgeschrieben. Die bedarfsgerechte Finanzierung des Hilfesystems ist eine wesentliche Forderung der Istanbul-Konvention. Die Landesregierung kommt dieser Verantwortung nach, so dass derzeit mit Hochdruck an neuen Förderrichtlinien gearbeitet wird, die auch die bundespolitische Ankündigung eines Innovations- und Investitionsprogramms berücksichtigen werden.