Das vom Ministerrat verabschiedete Klima-Maßnahmen-Register enthält rund 250 Methoden und Instrumente, mit denen das Land das Klimaziel für 2030 erreichen will. Es wird fortlaufend um weitere Maßnahmen erweitert. Alle Ressorts müssen ihren Beitrag leisten, konkrete Schritte benennen und umsetzen.
Der Ministerrat hat am Dienstag, 14. Februar 2023, das Klima-Maßnahmen-Register (KMR) verabschiedet. Darin sind rund 250 konkrete Methoden und Instrumente aufgelistet, mit denen die Landesregierung das vom Landtag beschlossene Klimaziel für 2030 erreichen will.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann erklärte: „Der Klimaschutz ist die bedeutendste Herausforderung unserer Zeit. Wir brauchen das nötige Tempo und wirksame Maßnahmen, um unsere Klimaziele zu erreichen. Im Klimaschutzgesetz haben wir festgelegt, bis zum Jahr 2040 klimaneutral zu sein. Dazu müssen wir unsere Emissionen drastisch und schnell drücken – und zwar querbeet in allen Sektoren. Das heißt: Alle Ressorts müssen ihren Beitrag zur Kohlenstoffdioxid-Minderung leisten und im Klima-Maßnahmen-Register konkret darstellen, wie sie dies erreichen wollen. Das Register benennt eindeutig die Verantwortlichkeit für die verschiedenen Maßnahmen und folgt dabei klaren wissenschaftlichen Zielen.“ Wie hoch der Beitrag der jeweiligen Sektoren sein muss, um das Zwischenziel bis 2030 zu erreichen, war von einem wissenschaftlichen Konsortium ermittelt worden.
Register wird fortlaufend um weitere Maßnahmen erweitert
Umwelt- und Energieministerin Thekla Walker betonte, mit dem flexiblen Klima-Maßnahmen-Register verabschiede sich das Land vom überkommenen Integrierten Energie-und Klimaschutzkonzept (PDF) mit dessen trägem fünfjährigen Fortschreibungsturnus: „Das KMR ist ein lebendiges Verzeichnis, das fortlaufend um weitere Maßnahmen erweitert wird, um unsere Klimaschutzziele zu erreichen. Was dort aufgelistet ist und wird, hat Hand und Fuß und ist bereits in oder unmittelbar vor Umsetzung.“ Das Register sei zudem transparent und könne von der Öffentlichkeit im Internet eingesehen werden. Einmal im Jahr werde es vom Klima-Sachverständigenrat überprüft und bewertet. Thekla Walker sagte: „Das heißt: Das KMR wird kontinuierlich nachgeschärft. Ausruhen auf einmal vorgeschlagenen Maßnahmen – das gibt es nicht.“
Erste Begutachtung durch den Sachverständigenrat liegt vor
Eine erste Begutachtung durch das sechsköpfige wissenschaftliche Expertengremium liegt bereits vor. Die Vorsitzende des Klima-Sachverständigenrats Maike Schmidt begrüßt die ehrgeizigen Klimaziele des Landes und die Weiterentwicklung des Integrierten Energie-und Klimaschutzkonzept (IEKK) zum KMR mit seiner Flexibilität, Transparenz und der Überprüfung durch die Wissenschaft.
Die Wirtschaftsingenieurin und Leiterin des Fachgebiets Systemanalyse am Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) fordert allerdings zügig weitere Maßnahmen. Maike Schmidt sagte: „Das KMR ist so konzipiert, dass die erforderliche Dynamik für erfolgreichen Klimaschutz erreicht werden kann. Darin sehen wir einen guten Anfang. Möglich wird dies jedoch erst, wenn wirklich schlagkräftige, wirkmächtige Maßnahmen in das KMR aufgenommen werden. Wir sehen diesbezüglich die Notwendigkeit einer klaren Priorisierung auf Kernmaßnahmen im unmittelbaren Einflussbereich des Landes, die Hand in Hand mit Maßnahmen des Bundes und der Europäischen Union den größten Klimaschutznutzen erzielen können. Aktuell werden die Maßnahmen des KMR dem Anspruch einer Vorreiterrolle Baden-Württembergs im Klimaschutz noch nicht gerecht.“
Wissenschaftlich berechnete Sektorziele als Grundlage
Bis zum Jahr 2040 will Baden-Württemberg netto-klimaneutral sein; bis 2030 sollen die Treibhausgase um mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden. Welche Treibhausgas-Mengen die einzelnen Sektoren bis 2030 einsparen müssen – von der Industrie über den Verkehr bis hin zur Landwirtschaft, hat ein wissenschaftliches Konsortium errechnet. Die berechneten Sektorziele und das KMR sind im neuen Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz verankert, das Anfang Februar vom Landesparlament verabschiedet wurde.
Umweltministerin Thekla Walker betonte: „Das Klimaschutzgesetz mit seinen Sektorzielen und den klaren Verantwortlichkeiten, den hinterlegten Maßnahmen im KMR und dem Sachverständigenrat bildet ein wirkungsvolles Gesamtpaket, mit dem wir unsere Klimaschutzziele konsequent und messbar verfolgen können.“
Klima-Maßnahmen-Register
Das Klima-Maßnahmen-Register (KMR) ersetzt das bestehende Integrierte Energie- und Klimaschutzkonze mit seinem fünfjährigen Fortschreibungsturnus durch einen kontinuierlichen Prozess. Es gewährleistet mehr Flexibilität, Schlagkraft und Verbindlichkeit, um die im Klimagesetz verankerten Klimaschutzziele des Landes zu erreichen; Abstimmungsprozesse werden verschlankt.
Die folgende Übersicht zeigt, welches Ministerium für das Einhalten des jeweiligen Sektorziels verantwortlich ist sowie das festgelegte Minderungsziel für den jeweiligen Bereich bis 2030. Die jeweiligen Ressorts benennen Maßnahmen und sind für deren Umsetzung verantwortlich. Neue Maßnahmen können fortlaufend ins KMR aufgenommen werden.
Sektor | Emissionsreduktion 2021* | Zielsetzung 2030** | Zuständigkeit*** |
Energiewirtschaft | 7,3 | 75 | Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft |
Industrie | 36,3 | 62 | Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus |
Verkehr | 2,5 | 55 | Ministerium für Verkehr |
Gebäude | 17,4 | 49 | Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen |
Landwirtschaft | 20,8 | 39 | Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz |
Abfallwirtschaft und Sonstiges | 87,1 | 88 | Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft |
Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft | -5,9 | -4,4 | Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz |
* Erreichte Minderung in Prozent jeweils im Vergleich zu den Treibhausgasemissionen des Jahres 1990. Emissionsentwicklung in Baden-Württemberg 2021 gemäß früher Schätzung des Statistischen Landesamts, Juni 2022. Wert „Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft“ für 2021 noch nicht verfügbar, daher Wert aus 2020.
** Minderungsziele in Prozent jeweils im Vergleich zu den Treibhausgasemissionen des Jahres 1990; für den Sektor „Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft“ Senkenleistung in Millionen Tonnen Kohlenstoffdioxid-Äquivalent
*** Federführende Verantwortlichkeit gemäß Klima-Maßnahmen-Register