Junghennen aus einem von Geflügelpest betroffenem Betrieb in Nordrhein-Westfalen wurden auch in zahlreiche Kleinhaltungen von Baden-Württemberg geliefert. Die Behörden vor Ort regeln das weitere Vorgehen. Halter, die vom betroffenen Händler seit Anfang des Monats Junghennen zugekauft haben, sollen sich bei den Behörden melden.
„Aus einem Junghennenbetrieb in Nordrhein-Westfalen, bei dem Anfang der Woche die Geflügelpest feststellt wurde, haben zahlreiche Geflügelbetriebe in Baden-Württemberg Junghennen erhalten. Die Behörden haben daraufhin schnell und entschlossen gehandelt. Die Geflügelhalter im Land haben durch die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen bisher eine Ansteckung ihrer Tiere mit der Geflügelpest durch Wildvögel erfolgreich verhindern können. Dass das Virus die Betriebe nun auf diesem Weg erreicht hat, ist ärgerlich. Die Tiergesundheitsbehörden haben umgehend alle Maßnahmen eingeleitet, um ein Übergreifen auf weitere Betriebe zu verhindern“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.
Annähernd 60 Geflügelhaltungen im Land betroffen
Aus einem Junghennenaufzuchtbetrieb im Raum Paderborn (Nordrhein-Westfalen), bei dem Anfang dieser Woche der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt wurde, sind nach aktuellem Stand Junghühner an zahlreiche Kleinhaltungen in Baden-Württemberg ausgeliefert worden. Betroffen sind nach derzeitigen Informationen der Behörden annähernd 60 Geflügelhaltungen im Land. Aufgrund der bisher durchgeführten Untersuchungen bzw. Meldungen besteht bei zahlreichen dieser Haltungen der Verdacht auf Geflügelpest. Die Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, die weitere Seuchenausbreitung zu verhindern. Das Ministerium steht im engen Austausch mit den betroffenen Landkreisen, den Regierungspräsidien, den Behörden in Nordrhein-Westfalen und dem Bund. Derzeit arbeiten die Behörden im Land an der Nachverfolgung der Lieferwege des Betriebs aus Nordrhein-Westfalen. Tiere wurden im gesamten Land verkauft mit Schwerpunkt im südwestlichen Landesteil. Geflügelhalter, die seit Anfang März Junghennen aus Nordrhein-Westfalen zugekauft haben, werden gebeten, sich beim Veterinäramt im jeweils zuständigen Stadt- oder Landkreis zu melden.
Veterinärbehörden vor Ort regeln weiteres Vorgehen
Daneben wurden in zwei Betrieben im Land Jungenten eingestallt, in deren Herkunftsbestand in der Tschechischen Republik nun ebenfalls die Geflügelpest festgestellt wurde. Auch in diesen beiden Geflügelbeständen finden derzeit Ausschlussuntersuchungen statt. Eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit besteht derzeit nicht. Dennoch sollen keine toten Vögel mit ungeschützten Händen angefasst werden. Ausgehend von der jeweiligen Situation legen die zuständigen Veterinärbehörden vor Ort das weitere Vorgehen fest. Weitere Informationen zum Geschehen in den jeweiligen Stadt- und Landkreisen erhalten Sie bei den dortigen Pressestellen. Das Ministerium hat gestern bereits ein Landeskrisenzentrum eingerichtet und steht wegen des Geschehens in enger Abstimmung mit den nachgeordneten Behörden. Die Task Force Tiergesundheit Baden-Württemberg, ein Dienstleister sowie die Veterinärzüge unterstützen die Behörden vor Ort. Bei Einrichtung von Restriktionsgebieten dürfen Konsumeier aus unverdächtigen Betrieben mit Genehmigung der zuständigen Tiergesundheitsbehörde über eigene Packstellen weiter vermarktet werden, eine Eigenvermarktung zum Beispiel über Hofläden ist nicht möglich.
Betroffen sind in Baden-Württemberg nach den derzeit vorliegenden Informationen folgende Stadt- und Landkreise:
- Breisgau-Hochschwarzwald
- Schwarzwald-Baar-Kreis
- Waldshut
- Emmendingen
- Stadt Freiburg
- Konstanz
- Calw
- Ludwigsburg
- Rems-Murr-Kreis
- Böblingen
- Reutlingen
- Zollern-Alb-Kreis
- Sigmaringen
- Lörrach
- Heidenheim
- Main-Tauber-Kreis
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Vogelgrippe