Kultur

Förderung für Jazzmusiker aus Baden-Württemberg

Der Saxophonist Joshua Redman (l.) und sein Kontrabassist Reuben Rogers (r.) spielen im Stuttgarter Jazz-Club Bix. (Foto: © dpa)

Die Landesregierung fördert Auftritte baden-württembergischer Jazzmusikerinnen und Jazzmusiker außerhalb des Landes. Das Kunstministerium hat zwei entsprechende Ausschreibungen aufgelegt, Bewerbungsfrist ist der 15. Juli 2018.

„Der Jazz in Baden-Württemberg ist mit seiner langen und bewegten Tradition ein lebendiger Teil des Musiklebens und fungiert als kultureller Botschafter unseres Landes. Von der pulsierenden Jazzszene zeugen viele renommierte Jazzmusikerinnen und Jazzmusiker mit nationaler und internationaler Ausstrahlung. Das Qualitätsniveau von Jazz ‚made in Baden-Württemberg‘ möchten wir weiter unterstützen“, sagte Staatssekretärin Petra Olschowski.

Antragsverfahren startet – Bewerbungsfrist: 15. Juli 2018

Das Kunstministerium hat zwei Ausschreibungen aufgelegt zur „Förderung von Auftritten baden-württembergischer Jazzmusikerinnen und Jazzmusikern außerhalb von Baden-Württemberg“ und für die „Baden-Württemberg Clubnight“ auf der jazzahead! 2019 in Bremen. Entsprechende Anträge zu den beiden Ausschreibungen müssen bis spätestens 15. Juli 2018 beim Jazzverband Baden-Württemberg eingereicht werden.

Auftrittsförderung außerhalb von Baden-Württemberg

Die Auftrittsförderung gibt baden-württembergischen Jazzmusikerinnen und Jazzmusikern die Möglichkeit, sich vor nationalem und internationalem Publikum außerhalb des Landes zu präsentieren. Zudem sollen sie als Musikbotschafter für die Jazzszene Baden-Württembergs werben. Damit haben professionelle baden-württembergische Jazzmusikerinnen und Jazzmusiker die Möglichkeit, einen Landeszuschuss zu den entstehenden Reise- und Aufenthaltskosten in Verbindung mit Gastspielen in anderen Bundesländern oder im Ausland zu beantragen.

Gefördert werden können Jazz-Ensembles sowie Solistinnen und Solisten. Förderfähig sind auch Konzerttourneen (ab drei Auftritten) und in Ausnahmefällen Einzelkonzerte von besonderer Bedeutung. Die Förderung pro Musikerin und Musiker ist gestaffelt und beginnt bei 200 Euro für Auftritte in Deutschland außerhalb von Baden-Württemberg. Für Konzerte im europäischen Ausland sind 400 Euro und international 800 Euro vorgesehen. Die maximale Förderung pro Ensemble und Projekt beträgt in Deutschland und außerhalb von Baden-Württemberg 2.000 Euro, im europäischen Ausland 4.000 Euro und international 8.000 Euro. Bezuschusst werden können Konzerte oder Auftritte, die im Zeitraum vom 1. September 2018 bis 28. Februar 2019 stattfinden.

Jazz-Ensembleauftritt bei Baden-Württemberg Clubnight

Das Land Baden-Württemberg veranstaltet am Samstag, den 27. April 2019 eine Neuauflage der „Baden-Württemberg Clubnight“ im Rahmen der jazzahead! 2019 in Bremen. Dabei erhalten drei Jazzensembles aus Baden-Württemberg die Gelegenheit, sich live vor internationalem Fachpublikum zu präsentieren. Jazz made in Baden-Württemberg wird so international dargeboten und bekannt gemacht. Zudem wird an einem jazzahead!-Gemeinschaftsstand die Jazzszene in Baden-Württemberg präsentiert. Zugleich wird damit eine Anlaufstelle für Jazzmusikerinnen und Jazzmusiker sowie für Musikproduzenten und Veranstalter angeboten.

Bewerben können sich Ensembles jeder Größe, deren Musiker mindestens zur Hälfte aus Musikerinnen und Musikern bestehen, die ihren Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg haben. Die von der Jury ausgewählten Ensembles verpflichten sich dazu, das Konzert am 27. April 2019 wahrzunehmen und zum Auftritt nach Bremen zu reisen.

Jazzverband Baden-Württemberg: Exportförderung

Jazzverband Baden-Württemberg

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst: Ausschreibungen

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