Metzgerei, Bäckerei oder das örtliche Gasthaus bringen Leben ins Dorf. Deshalb ist das Ziel der Programmausschreibung 2020 im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum, die Versorgung der Bürger vor Ort mit Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs zu fördern.
„Der tägliche Einkauf im Dorfladen, in der Metzgerei oder nebenan beim Bäcker bringt Leben ins Dorf. Hier oder im Gasthaus trifft man sich und redet. Die Versorgung der Bürger vor Ort mit Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs ist ein wichtiger Standortfaktor für eine vitale Gemeinde. Deshalb haben Gemeinden Priorität im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR), die solche Betriebe unterstützen wollen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, anlässlich der neuen Ausschreibung des ELR-Jahresprogramms 2020.
„Einkaufen vor Ort ist Leben mittendrin in unseren Dörfern. Kurze Wege zu Handwerkern und Dienstleistern steigern die Attraktivität des Ortes als Standort für Wohnen und Arbeiten. Im Dorfgasthaus kommen Einheimische, Zugereiste und Touristen zusammen. Dorfgasthäuser sind ein Kulturgut, das erhalten werden muss. Hier gibt es zusätzlichen Handlungsbedarf auch in unserem Land“, betonte Hauk. Über das ELR konnten solche Betriebe der lokalen Grundversorgung zur Verstärkung ihrer Eigenmittel bereits seit Jahren einen Zuschuss von bis zu 20 Prozent der Nettoinvestitionskosten, maximal 200.000 Euro erhalten. Dieser Fördersatz wird jetzt auf bis zu 35 Prozent erhöht. „Wir wollen Wirtsleuten, Bäcker- und Metzgermeistern sowie kleinen Handwerksbetrieben bei Investitionen den Rücken stärken“, so der Minister.
Schwerpunkt liegt weiterhin auf Innenentwicklung
„Strukturförderung heißt Lebensqualität erhalten und verbessern. Mit dem ELR setzen wir genau hier an. Seit 24 Jahren unterstützt die Landesregierung mit dem ELR Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, die zeitgemäßes Leben und Wohnen ermöglichen, die eine wohnortnahe Versorgung sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Dabei konzentriert sich unsere Förderung auf die vier Förderschwerpunkte Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen“, erklärte der Minister. Der Schwerpunkt des ELR liegt weiterhin auf dem Förderschwerpunkt „Innenentwicklung/Wohnen“. Auch wird der sogenannte CO2-Speicherzuschlag beibehalten. „Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2 bindende Baustoffe wie zum Beispiel Holz einsetzt, bekommt einen Zuschlag auf die sonst üblichen Fördersummen“, so der Minister.
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Förderprogramm der Landesregierung zur integrierten Strukturentwicklung von Städten und Gemeinden im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten im Verdichtungsraum und den Randzonen um den Verdichtungsraum.
2019 hatte das Land mit 75 Millionen Euro 1.251 Projekte mit einem Investitionsvolumen von 620 Millionen Euro gefördert.
In den vier Förderschwerpunkten Grundversorgung, Wohnen, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen können 2020 sowohl kommunale als auch private Investitionen mit Zuschüssen gefördert werden. Interessierte private Investoren erhalten nähere Informationen bei ihrer Gemeinde.
Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2020 ist ein Aufnahmeantrag der Gemeinde mit Darlegungen zur strukturellen Ausgangslage, zu den Entwicklungszielen, zum Maßnahmenplan mit Einzelprojekten sowie zum Umsetzungs- und Finanzierungskonzept. Der Aufnahmeantrag kann auf der Ebene von Teilorten, von Gemeinden oder von interkommunalen Zusammenschlüssen gestellt werden und soll die jeweils vorliegenden Herausforderungen aufgreifen.
Anträge auf Aufnahme in das Jahresprogramm können Städte und Gemeinden bis zum 30. September 2019 bei ihrer Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt oder Regierungspräsidium) stellen.
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum