Bildung

Investitionen in Bildung wie nie zuvor

Schüler während des Physikunterrichts im Klassenraum (Foto: © dpa)

Mit über 24 Milliarden Euro für die Jahre 2020 und 2021 ist der Haushalt für die Bildung in Baden-Württemberg auf einem Rekordniveau. Mit dem zusätzlichen Geld schafft das Kultusministerium unter anderem 1.100 neue Lehrerstellen.

Jeweils deutlich mehr als zwölf Milliarden Euro je Haushaltsjahr – das ist der größte Haushalt für Bildung, der jemals in Baden-Württemberg zur Verfügung stand. „Wir investieren mit diesem Haushalt so viel wie nie zuvor in die Bildung junger Menschen. Wir setzen damit klare Prioritäten für mehr Bildung und für die Schulen im Land“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann, die bei der heutigen Beratung im Zuge der zweiten Lesung des Doppelhaushalts 2020/2021 die bildungspolitischen Schwerpunkte im Stuttgarter Landtag vorgestellt hat.

Neue Maßstäbe für die Bildung im Land

Der Etat des Kultusministeriums wird in beiden Haushaltsjahren 2020 und 2021 mehr als zwölf Milliarden Euro umfassen (2020: rund 12,2 Milliarden Euro; 2021 rund 12,6 Milliarden Euro). Im Vergleich mit dem Jahr 2019 erhöht sich das Haushaltsvolumen damit insgesamt um über eine Milliarde Euro. „Mit diesem Doppelhaushalt schaffen wir zusätzliche Lehrerstellen, um bildungspolitische Schwerpunkte umzusetzen und die Vertretungsreserve zu erhöhen, wir stärken die Schulleitungen, wir verbessern die Beförderungssituation für Fachlehrer und Technische Lehrer und die der Leitungen von Schulkindergärten, wir eröffnen neue Möglichkeiten der Förderung kommunaler Betreuungsangebote an Schulen, wir erhöhen die Grundförderung für die Weiterbildung sowie die Unterstützung der Jugendmusik- und Jugendkunstschulen, wir ermöglichen mehr Schwimmkurse für Vorschulkinder und steigen dauerhaft in die Schulsanierung ein“, erläutert Eisenmann und fügt an: „Kurzum: Mit diesem Haushalt setzen wir neue Maßstäbe für die Bildung im Land.“

Mehr als 1.100 neue Lehrerstellen

Das Kultusministerium kann erstmals seit Langem wieder zusätzliche Lehrerstellen in großem Umfang in seinem Haushalt verbuchen. „Mit mehr als 1.100 neuen Stellen für unsere Schulen gewährleisten wir, dass alle bereits begonnenen bildungspolitischen Maßnahmen weiterhin gut umgesetzt werden können. Solch einen Stellenaufwuchs im Lehrerbereich hat es die vergangenen zehn Jahre nicht mehr gegeben“, sagt die Ministerin.

Zu diesem Aufwuchs zählen die Erhöhung der festen Vertretungsreserve in zwei Schritten von derzeit 1.666 Stellen auf rund 1.900 Stellen (2020 und 2021 insgesamt 229 Stellen, davon 115 Neustellen), die letzte Stufe der Erhöhung der Poolstunden an Realschulen von 18 auf 20 (103 Stellen), der weitere Ausbau der Inklusion (2020 und 2021 jeweils 159 Stellen), der Ausbau in der Informatik in der Sekundarstufe I (2020: 42 Stellen; 2021: 27,5 Stellen), der Ausbau des Fachs Ethik auf die Klassen 6 und 5 (2020 und 2021 jeweils 114 Stellen), der Ausbau der Ganztagsschulen nach dem schulgesetzlich verankerten Konzept (2020 und 2021 jeweils 50 Stellen), zusätzliche Stellen für die Verlängerung des Schulversuchs „Zwei Geschwindigkeiten zum Abitur an den allgemein bildenden Gymnasien“ (2020 und 2021 jeweils 65 Stellen) sowie der weitere Ausbau der Erzieherausbildung im Rahmen des Pakts für gute Bildung und Betreuung (2020: 24,5 Stellen; 2021: 15 Stellen).

Bessere Rahmenbedingungen an den Schulen

„Wir schaffen nicht nur neue Stellen, sondern verbessern auch die Situation der Schulleitungen und der Lehrkräfte“, sagt Eisenmann mit Blick auf das Schulleiterpaket und Verbesserungen für Fachlehrer und Technische Lehrer sowie Leitungen von Schulkindergärten. Ab September 2020 wird die Besoldung der Schulleitungen an Grund-, Haupt- und Werkrealschulen und insbesondere an den kleinen Schulen deutlich angehoben. Die Besoldung beginnt dann für alle Schulleiterinnen und Schulleiter bei A 13.

Die Besoldung von stellvertretenden Schulleitungen wird ebenfalls angehoben. Zusätzliche Stellen für stellvertretende Schulleitungen und Abteilungsleitungen sollen die Schulleitungen auch an Realschulen, Gemeinschaftsschulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) entlasten und die Aufgaben auf mehrere Schultern verteilen. Vorgesehen ist außerdem eine Zulage für Lehrkräfte aller Schularten, die eine Schulleitung kommissarisch übernehmen. Außerdem werden Fortbildungs- und Beratungsangebote weiterentwickelt und ausgebaut. Für diese Maßnahmen sind 6,5 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2020 und ab dem Jahr 2021 mehr als 20 Millionen Euro vorgesehen.

Verbesserungen für Lehrerinnen und Lehrer

Mit dem neuen Doppelhaushalt können die Beförderungszeiten für Fachlehrkräfte und Technische Lehrkräfte verkürzt und zusätzliche Funktionsstellen geschaffen werden. „Ich freue mich sehr, dass wir mit diesen Schritten endlich ihre Situation verbessern können. Damit können wir signalisieren, dass wir ihre Arbeit wertschätzen“, betont Eisenmann. Außerdem gibt es mehr Gehalt und zeitliche Entlastung für die Leitungen von großen Schulkindergärten. Insgesamt werden für das gesamte Paket im Jahr 2020 mehr als vier Millionen Euro und ab 2021 dauerhaft mehr als fünf Millionen Euro pro Jahr investiert.

Der Doppelhaushalt enthält außerdem insgesamt 2.110 Stellenhebungen nach A 13. „Damit können alle Haupt- und Werkrealschullehrkräfte, die erfolgreich an den Lehrgängen zum horizontalen Laufbahnwechsel teilgenommen haben, in ihr neues Amt befördert werden“, sagt Ministerin Eisenmann. Darüber hinaus bleiben im Doppelhaushalt die 1.165 zusätzlichen Stellen für Sprachförderung für geflüchtete Kinder und Jugendliche vollständig erhalten. Da sich bei den Schülerzahlen in den Vorbereitungs- und VABO-Klassen ein sukzessiver Rückgang gegenüber dem Spitzenjahr 2016/17 abzeichnet, können diese Stellen nun vermehrt für eine zusätzliche, begleitende Sprachförderung in den Regelklassen, zielgruppenspezifische Angebote sowie zusätzliche Stunden in Vorbereitungsklassen und im VABO genutzt werden.

Bessere Startchancen durch frühkindliche Bildung

„Mit dem Pakt für gute Bildung und Betreuung, mit dessen Umsetzung wir 2019 bereits begonnen haben, und den wir in 2020 und 2021 weiter ausbauen, schaffen wir die Voraussetzungen für einen guten Übergang in die Grundschule und später in die weiterführenden Schulen“, so Eisenmann. Der Pakt umfasst im Haushaltsjahr 2020 ein Gesamtvolumen in Höhe von rund 44,5 Millionen Euro sowie in 2021 von rund 50,6 Millionen Euro. Damit kann unter anderem der Modellversuch zur stärkeren Unterstützung der Inklusion in Kitas erweitert werden.

Darüber hinaus geht die Ausbildungsoffensive für mehr Erzieherinnen und Erzieher mit steigenden Schulplätzen an den Fachschulen für Sozialpädagogik sowie die Ausbildungspauschale als Anreiz für die Einrichtungsträger weiter. Für die Ausbildungsoffensive sind außerdem rund 40 zusätzliche Lehrerstellen an den Fachschulen für Sozialpädagogik eingeplant. Außerdem sind für die Qualifizierung der Sprachförderkräfte und eine Ausweitung der elementaren Förderung um mathematische Vorläuferfähigkeiten, Motorik und sozial-emotionale Kompetenzen jährlich knapp 3,8 Millionen Euro eingeplant.

Unabhängig davon wird die Kindergartenförderung von 665 Millionen Euro im Jahr 2019 auf rund 795,6 Millionen Euro im Jahr 2020 und auf 895,6 Millionen Euro ab dem Jahr 2021 erhöht. Auch die Förderung der Betriebsausgaben der Kleinkindbetreuung in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege im Umfang von 68 Prozent steigt weiter an. Die Zuweisungen betrugen im Jahr 2018 noch rund 932 Millionen Euro und werden nach vorläufigen Zahlen im Jahr 2019 voraussichtlich mehr als eine Milliarde Euro betragen.

Land wird kommunale Betreuung wieder stärker fördern

Das Land wird ab dem kommenden Schuljahr 2020/2021 kommunale Betreuungsangebote an Grundschulen und Grundstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) wieder neu und zusätzlich bezuschussen. „Wir haben in Baden-Württemberg mit der im Schulgesetz verankerten Ganztagsgrundschule ein gutes und durchdachtes Ganztagskonzept. Dennoch finden viele Eltern noch nicht das passende Angebot, da sie sich flexible Betreuungsangebote wünschen. Diesem Wunsch nach mehr Flexibilität kommen wir nun nach“, sagt Eisenmann.

Für die Ausweitung seiner freiwilligen Förderung wird das Land die Bezuschussung von kommunalen Betreuungsangeboten im Jahr 2020 um vier Millionen Euro auf rund 81 Millionen Euro und im Jahr 2021 um weitere acht Millionen Euro auf dann rund 89 Millionen Euro erhöhen. Damit stehen künftig zwölf Millionen Euro zusätzlich zur Bezuschussung von flexiblen kommunalen Betreuungsangeboten für Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter zur Verfügung.

Weiterbildung Erwachsener im Fokus

„Die Einrichtungen der allgemeinen Weiterbildung in unserem Land haben sich in den vergangenen Jahren mit großem Einsatz den aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen gestellt: bei der Integration, der Demokratiebildung, bei der Förderung des Zusammenhalts von Alt und Jung sowie der Unterstützung von Geringqualifizierten, um nur einige Beispiele zu nennen. Möglich gemacht hat das das flächendeckende Netz der Volkshochschulen und das regional breit etablierte Spektrum der Träger der kirchlichen Erwachsenenbildung in unserem Land“, betont Ministerin Eisenmann. Um diese Angebote weiter zu sichern und zu stärken, wird die Förderung insbesondere der Volkshochschulen und der kirchlichen Erwachsenenbildung schrittweise um drei Millionen Euro und ab 2021 um dann fünf Millionen Euro strukturell erhöht.

„Wie kaum ein anderer Bereich fördert die kulturelle Bildung die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen. Die Musikschulen und Jugendkunstschulen leisten dabei einen unverzichtbaren Beitrag in unserem Land. Diese wichtige Aufgabe werden wir nun stärker fördern als bislang“, betont Eisenmann. Mit ihren Angeboten ergänzen sie die schulische Bildung und tragen in zahlreichen Kooperationen mit Schulen zur musikalischen und künstlerischen Bildung junger Menschen im ganzen Land bei. Die bisherige Landesförderung im Umfang von zehn Prozent wird mit insgesamt vier Millionen Euro strukturell auf 12,5 Prozent erhöht.

Wichtiges Signal an Kommunen: weitere Unterstützung bei Sanierung

„Durch den Sanierungsfonds des Landes und das Bundesprogramm konnten wir den Sanierungsstau an Schulen bereits ein großes Stück abbauen. Dennoch gibt es weiterhin Handlungsbedarf. Deshalb habe ich mich dafür eingesetzt, dass im Doppelhaushalt 2020/2021 die Sanierungsförderung verankert wird. Das ist ein wichtiges Signal an die Kommunen“, betont Ministerin Eisenmann. Neben dem Schulhausbau wird im Doppelhaushalt nun erstmals die Schulsanierung im Haushalt des Kultusministeriums eingebracht.

Die bisher für die Schulbauförderung veranschlagten Haushaltsmittel werden in den Jahren 2020 und 2021 jeweils um 100 Millionen Euro für Sanierungsmaßnahmen ergänzt. Damit soll den öffentlichen Schulträgern eine Wahlmöglichkeit unter den Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit, Funktionalität und Nachhaltigkeit zwischen Neubau, Erweiterung und Sanierung von Schulgebäuden ermöglicht werden. Zur Verringerung des Antragsstaus bei den Privatschulen werden zudem zusätzlich zwei Millionen Euro im Haushaltsjahr 2021 bereitgestellt; darüber hinaus hat der Haushaltsgesetzgeber weitere Verbesserungen im Umfang von sieben Millionen Euro für die folgenden Haushaltsjahre in Aussicht gestellt.

Schwimmkurse im Vorschulalter für bessere Schwimmfähigkeit

Die meisten Kinder können, sofern sie in den ersten Lebensjahren regelmäßig im Wasser waren und gezielt angeleitet wurden, mit dem Eintritt in die Grundschule bereits kürzere Strecken schwimmen. Dieses vorschulische Potenzial will das Sportministerium gemeinsam mit den Schwimmverbänden in Baden-Württemberg und der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) nutzen und gezielt Schwimmkurse zur Stärkung der Schwimmfähigkeit von Vorschulkindern anbieten. Im Haushalt sind für die Verbesserung der Schwimmfähigkeit von Kindern für die Jahre 2020 und 2021 jeweils 1,1 Millionen Euro bereitgestellt. Ein entsprechendes Konzept für mehr Schwimmkurse für Vorschulkinder wird derzeit von den Schwimmverbänden und der DLRG in Zusammenarbeit mit dem Kultusministerium entwickelt.

Der Landtag wird in der letzten Plenarsitzung des Jahres 2019, am 18. Dezember, in dritter Lesung den Staatshaushaltsplan abschließend beraten und verabschieden.

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