Die Marktüberwachung im Land hat den Internethandel mit Chemikalien überprüft. Rund 80 Prozent der Angebote wiesen hierbei Mängel auf. Die extrem hohe Beanstandungsquote zeige, dass Internethändler beim Thema Verbraucherschutz offenbar noch einen sehr großen Nachholbedarf haben, so Umweltminister Franz Untersteller.
In einer Schwerpunktaktion hat die im Regierungspräsidium Tübingen angesiedelte Marktüberwachung Baden-Württemberg den Internethandel mit Chemikalien und Bioziden überprüft. Hierzu hat die Marktüberwachung bei insgesamt 113 Onlineshops und Verkaufsplattformen die Angebote für 260 Chemikalien, davon 70 Biozide, unter die Lupe genommen. Bei den Produkten handelt es sich zum Beispiel um Reinigungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Schimmelentferner oder Holzschutzmittel.
Rund 80 Prozent der Angebote wiesen hierbei Mängel auf. Am häufigsten fehlten Hinweise auf die Gefahreneigenschaften, zum Beispiel das notwendige Gefahrenpiktogramm, oder die vorgeschriebenen Gefahrenhinweise für die Verbraucherinnen und Verbraucher waren beim Kauf nicht sichtbar.
Internethändler müssen auf die möglichen Gefahren hinweisen
„Aus gutem Grund müssen Internethändler beim Vertrieb von gefährlichen Chemikalien bereits im Angebot auf die möglichen Gefahren hinweisen“, sagte Umweltminister Franz Untersteller. „Die extrem hohe Beanstandungsquote zeigt, dass Internethändler hier noch einen sehr großen Nachholbedarf haben.“
Beim Kauf im Internet könnten die Kunden die Ware nicht oder nur ausschnittsweise auf Fotos betrachten, so der Minister. „Ohne die vorgeschriebenen Warnhinweise können die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht erkennen, ob die Produkte zum Beispiel eine ätzende Wirkung haben oder bei Hautkontakt gesundheitsschädlich sein können.“ Außerdem werde den Kunden dadurch die Möglichkeit genommen, gegebenenfalls auf ungefährlichere Produkte auszuweichen, betonte Untersteller.
Die Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen hat bei ihrer Aktion auch knapp 70 Biozidprodukte auf die sogenannte Verkehrsfähigkeit überprüft. Hierzu gehört die Registrierung nach der Biozid-Meldeverordnung oder die Zulassung nach der EU-Biozidprodukteverordnung. Bei mehr als zehn Prozent lag ein Verstoß oder zumindest der Anfangsverdacht vor, dass diese Biozidprodukte in Deutschland gar nicht vertrieben werden dürfen. „Dies belegt ebenfalls, wie wichtig es ist, dass unsere Marktüberwachung auch den Internethandel kontrolliert“, sagte Umweltminister Untersteller.
Die festgestellten Mängel wurden von Seiten der Unternehmen freiwillig und in der Regel sehr schnell behoben. Im Einzelfall waren hierzu größere Programmierarbeiten nötig. Die betroffenen Internetseiten wurden hinsichtlich der Werbevorschriften überarbeitet und die nicht verkehrsfähigen Biozidprodukte aus dem Angebot genommen. Waren Händler aus anderen Bundesländern betroffen, so hat das Regierungspräsidium Tübingen außerdem die vor Ort zuständigen Behörden informiert.
In Anbetracht der sehr hohen Beanstandungsquoten wird das Regierungspräsidium Tübingen auch künftig in Schwerpunktaktionen die chemikalienrechtlichen und biozidspezifischen Anforderungen überprüfen.