Das Landstellt im kommenden Jahr für das Innovationsprogramm Pflege erneut Mittel in Höhe von rund 3,5 Millionen Euro zur Verfügung. Ein Förderschwerpunkt liegt auf der Lebenssituation von pflegenden Angehörigen, nahestehender Pflegepersonen sowie deren unterstützendem Umfeld.
In Baden-Württemberg sind etwa 400.000 Menschen auf Pflege angewiesen. Drei Viertel von ihnen werden zu Hause versorgt – und knapp 60 Prozent ausschließlich durch Angehörige. Das Land Baden-Württemberg stellt deshalb im kommenden Jahr für das Innovationsprogramm Pflege erneut Mittel in Höhe von rund 3,5 Millionen Euro zur Verfügung. Das teilte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha mit. Ein Schwerpunkt der kommenden Förderrunde liege auf der Lebenssituation von pflegenden Angehörigen, nahestehender Pflegepersonen sowie deren unterstützendem Umfeld.
Land fördert zukunftsweisende Einrichtungen
„Wir wollen pflegende Angehörige entlasten. Menschen mit Betreuungsbedarf sollen möglichst lange zu Hause versorgt werden können. Damit das gelingt und die häusliche Pflegesituation für alle Beteiligten ein guter und gangbarer Weg ist, zielt die kommende Förderrunde des Innovationsprogramms Pflege auf die Entlastung und Stabilisierung im häuslichen Umfeld ab“, so Minister Lucha.
Von großer Bedeutung hierfür sind Angebote der Tages- oder Nachtpflege sowie der Kurzzeitpflege. Der Ausbau und die Weiterentwicklung dieser Angebote bilden daher im Förderjahr 2021 den Schwerpunkt des Programms.
Bei Einrichtungen der Kurzzeitpflege sollen insbesondere eigenständige Einrichtungen mit rehabilitativer Ausrichtung gefördert werden. Darüber hinaus werden Kriterien wie die räumliche Ausstattung, die Demenzgerechtigkeit und die konzeptionelle Einbindung von ortsansässigen Bürgerinnen und Bürgern einbezogen. Auch die Ausrichtung auf bestimmte Gruppen wie beispielsweise junge Pflegebedürftige oder Menschen mit Migrationshintergrund soll besonders berücksichtigt werden.
Neuartige und innovative Pflegekonzepte mit Leuchtturmcharakter werden auch weiterhin gefördert. Der Fokus liege hierbei derzeit auf der Begleitung und nachhaltigen Implementierung bereits laufender Projekte, teilte Minister Lucha mit. „Ziel dieser Projekte muss es immer sein, die Versorgungsqualität in Baden-Württemberg dauerhaft weiter zu verbessern. Wir unterstützen deshalb die Projektträger bei der Umsetzung und erarbeiten Wege, im Projekt erfolgreich erprobte Versorgungsformen in die Regelversorgung zu überführen. So können alle von den gewonnenen Erkenntnissen profitieren“, so Lucha abschließend.
Die ausgefüllten Antragsunterlagen müssen bis spätestens 30. November 2020 beim Kommunalverband für Jugend und Soziales eingegangen sein. Mit einer Entscheidung über die Mittelvergabe im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel ist voraussichtlich im Frühjahr 2021 zu rechnen.