Das Innenministerium bekommt eine Vertrauensanwältin für Fragen der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz. Jeder Fall der sexuellen Belästigung ist einer zu viel – deshalb werden Betroffene nicht alleine gelassen.
„Sexismus und sexuelle Belästigung haben in der Verwaltung und bei der Polizei keinen Platz: Wir sagen nein zu sexuellen Grenzüberschreitungen am Arbeitsplatz! Verfehlungen sollen und dürfen nicht unter den Teppich gekehrt oder als vermeintlich dummer Spruch abgetan werden. Wir wollen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestmöglich davor schützen und hier auch umfassende Schutzmechanismen schaffen. Deshalb schließen wir Lücken dort, wo wir welche identifizieren. Mit der Vertrauensanwältin schließen wir eine solche Lücke und ergänzen die Anlaufstellen, die es bereits gibt“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.
Vertraulich und kostenfrei
Als Vertrauensanwältin des Innenministeriums für Fragen der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz wird zukünftig die Stuttgarter Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Melanie Freiin von Neubeck tätig. Das neue Beratungsangebot richtet sich an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der allgemeinen Innenverwaltung. Dazu gehören etwa das Innenministerium, die vier Regierungspräsidien, die IT-Dienstleisterin des Landes BITBW, die Cybersicherheitsagentur sowie das Landesamt für Verfassungsschutz. Auch alle Angehörigen der Polizei Baden-Württemberg können sich an die Vertrauensanwältin wenden. Die Beratung durch die Vertrauensanwältin erfolgt vertraulich und ist für die Beschäftigten kostenfrei. Das neue Beratungsangebot zu Fragen der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz startet ab Montag, 2. Oktober 2023. Die Vertrauensanwältin berät neben den von sexueller Belästigung betroffenen Beschäftigten bei Bedarf auch die Beauftragten für Chancengleichheit, Personalrätinnen und Personalräte oder Vorgesetzte bei entsprechenden Fragestellungen. Außerdem wird die Vertrauensanwältin Fortbildungen und Vorträge in den Dienststellen der allgemeinen Innenverwaltung und der Polizei zum Thema der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz anbieten.
Externe und unabhängige Vertrauensperson
„Die Vertrauensanwältin ist ein weiterer Baustein bei der Bekämpfung aller Formen der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz in der Innenverwaltung und bei der Polizei. Bei allen bestehenden Beratungsangeboten fehlt es bislang an einer externen und unabhängigen Vertrauensperson, an die sich Betroffene erst einmal vertraulich wenden können, um sich juristisch beraten zu lassen. Diese Lücke haben wir nun geschlossen. Durch die anwaltliche Schweigepflicht ist Vertraulichkeit garantiert. Die Vertrauensanwältin kann Betroffenen einen geschützten Raum bieten und zu einer gut informierten Entscheidung über das weitere Vorgehen verhelfen“, erklärte Innenminister Thomas Strobl. Die Vertrauensanwältin ergänzt als externe und von der Verwaltung unabhängige Ansprechstelle die bereits bestehenden Ansprechmöglichkeiten in Fällen der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz, die überwiegend innerhalb der Dienststellen angesiedelt sind. An diese bereits vorhandenen Ansprechstellen können sich die Beschäftigten der Innenverwaltung und der Polizei auch weiterhin wenden. Dazu zählen beispielsweise die behördeninternen Beschwerdestellen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz oder die Beauftragten für Chancengleichheit der Dienststellen.
Die neue Vertrauensanwältin Melanie Freiin von Neubeck ist seit 2010 Rechtsanwältin und seit 2015 Fachanwältin für Strafrecht. Sie praktiziert als selbständige Rechtsanwältin in der Stuttgarter Kanzlei Stirnweiss Brenner und engagiert sich im Vorstand des Vereins Pflichtverteidigerbüro e.V. „Mit Freiin von Neubeck haben wir eine engagierte und empathische Anwältin gewinnen können. Als erfahrene Strafrechtlerin hat sie das Fachwissen und das nötige Einfühlungsvermögen, um Betroffene auch in emotional schwierigen und krisenhaften Situationen zur Seite zu stehen“, so Innenminister Thomas Strobl.