Ein vom Bundesrat verabschiedeter Gesetzentwurf sieht vor, das sogenannte „Upskirting“ durch einen Straftatbestand im Strafgesetzbuch, dort im Abschnitt über Sexualstraftaten, unter Strafe zu stellen. Es handelt sich dabei um intime Bildaufnahmen in der Öffentlichkeit. Die Initiative geht auf Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen zurück.
Der Bundesrat hat am Freitag, 8. November, mit großer Mehrheit eine Gesetzesinitiative aus Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen zum Verbot des sogenannten „Upskirting“ verabschiedet. Der Gesetzesentwurf, dem zwischenzeitlich weitere Bundesländer beigetreten sind, wird nun dem Bundestag zugeleitet. Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf sagte am Rande des Bundesratsplenums in Berlin: „Der große Zuspruch für unsere Initiative im Bundesrat zeigt, dass die Bestrafung des sog. „Upskirtings“ längst überfällig ist. Die heute vom Bundesrat verabschiedete Gesetzesinitiative ist ein wichtiger Schritt zu Bekämpfung sexueller Belästigung durch intime Bildaufnahmen in der Öffentlichkeit. Wir müssen auch mit den Mitteln des Strafrechts dafür sorgen, dass Frauen und Mädchen nicht zum Freiwild einer perversen Bilderjagd werden.“
Weiter dankte Wolf den beiden Initiatorinnen der Onlinepetition „Verbietet #Upskirting in Deutschland!“, Hanna Seidel und Marie Sassenberg: „Ohne den mutigen Einsatz dieser beiden jungen Frauen hätte es den heutigen Beschluss so nicht gegeben. Insbesondere haben sie mich im persönlichen Gespräch davon überzeugt, dass das Upskirting nicht nur ein Eingriff in die Intimsphäre, sondern zugleich eine Form der sexuellen Belästigung darstellt.“
Gesetzentwurf sieht vor „Upskirting“ durch einen Straftatbestand im Strafgesetzbuch zu verankern
Der nun verabschiedete Gesetzentwurf sieht vor, das „Upskirting“ durch einen Straftatbestand im Strafgesetzbuch, dort im Abschnitt über Sexualstraftaten, unter Strafe zu stellen. Wer absichtlich eine Bildaufnahme des Intimbereichs einer anderen Person unbefugt herstellt, indem er unter deren Bekleidung fotografiert oder filmt, soll künftig mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe be-straft werden können. Gleiches soll gelten, wenn solche Bildaufnahmen übertragen, gebraucht oder anderen Personen – etwa in Internetforen oder mittels Messengerdiensten – zugänglich gemacht werden.
Weiter haben Baden-Württemberg und Bayern einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht, wonach bei der Strafzumessung neben rassistischen und fremdenfeindlichen auch antisemitische Ziele und Beweggründe zu berücksichtigen sind. Guido Wolf: „Es macht mich betroffen, dass die Zahl antisemitischer Straftaten in den zurückliegenden Jahren stark zugenommen hat. Darauf müssen wir – neben vielen weiteren Maßnahmen – auch mit strafrechtlichen Mitteln reagieren. Mit diesem Gesetzentwurf werden wir unserer besonderen Verantwortung für den Schutz jüdischen Lebens in Deutschland gerecht.“
Daneben wurde in den Bundesrat der Gesetzentwurf zur Modernisierung des Strafverfahrens eingebracht, den das Bundeskabinett vor wenigen Tagen beschlossen hatte. Darin enthalten ist auch die von Baden-Württemberg seit Jahren mit Nachdruck eingeforderte erweiterte DNA-Analyse. Guido Wolf: „Es freut mich, dass die erweiterte DNA-Analyse nun kommen wird, es ärgert mich, dass es so lange gedauert hat. Unter dem Strich hat sich aber unser langer Atem ausgezahlt und daher überwiegt nun die Freude an diesem politischen Erfolg, der den Menschen ein Mehr an Sicherheit bringen wird.“