Die Blauzungenkrankheit ist eine Tierseuche bei Haus- und Wildwiederkäuern. Um die Krankheit in Baden-Württemberg erneut auszurotten, müssen auch 2020 Rinder, Schafe und Ziegen geimpft werden. Das Land Baden-Württemberg und die Tierseuchenkasse unterstützen die Impfung gegen BTV 8 und BTV 4 finanziell.
„Rinder, Schafe und Ziegen sollten auch im Jahr 2020 gegen die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 4 (BTV 4) und Serotyp 8 (BTV 8) geimpft werden“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am Dienstag, 17. Dezember. „Durch die sehr hohe Impfquote in diesem Jahr konnte bisher ein Ausbruch in Baden-Württemberg in der zweiten Jahreshälfte 2019 verhindert werden. Aus benachbarten Regionen besteht nach wie vor ein hoher Infektionsdruck für empfängliche Tiere im Land. So gab es neue Ausbrüche in den zurückliegenden Wochen in der Schweiz, in Belgien und in Rheinland-Pfalz. Das Ziel muss sein, dass Baden-Württemberg wieder als blauzungenkrankheitsfreie Region durch die EU-Kommission anerkannt wird, um die mit dem Sperrgebiet verbundenen Auflagen und finanziellen Belastungen der Tierhalter zu beseitigen“, betonte Minister Hauk. „Dies werden wir nur durch eine konsequente Impfung von Rindern, Schafen und Ziegen in den nächsten Jahren erreichen“, so Peter Hauk.
Die Impfquote auf freiwilliger Basis ist in diesem Jahr in Baden-Württemberg sehr erfreulich. So wurden von Januar bis 10. August 2019 annähernd 490.000 Rinder sowie 100.000 Schafe und Ziegen gegen BTV 8 und 370.000 Rinder sowie 70.000 Schafe und Ziegen gegen BTV 4 geimpft. Die Impfabdeckung der Rinder gegen BTV 8 liegt damit im Land bei ungefähr 50 Prozent. „Die Impfung ist nicht nur zum Schutz der empfänglichen Tiere notwendig, sondern auch Voraussetzung für die Verbringung von Rindern, Schafen und Ziegen aus dem Sperrgebiet in BTV 8-freie Regionen“, sagte Hauk.
Auch in 2020 finanzielle Unterstützung durch Land und Tierseuchenkasse
„Gegen BTV 8 und BTV 4 stehen Impfstoffe mehrerer Hersteller und zum Teil Kombinationsimpfstoffe zur Verfügung. Bei der Impfung im kommenden Jahr ist wie in diesem Jahr vorzugehen. Sie erfolgt wieder durch die bestandsbetreuenden Tierärzte. Das Land Baden-Württemberg und die Tierseuchenkasse werden die Impfung gegen BTV 8 und BTV 4 2020 erneut finanziell unterstützen. Bei Rindern werden für jede Impfstoffverabreichung jeweils 0,50 Euro, das heißt insgesamt ein Euro, sowie bei Schafen durch das Land 0,4 Euro und durch die Tierseuchenkasse 0,25 Euro pro Impfvorgang, das heißt insgesamt 0,65 Euro, übernommen. Zudem gewährt das Land bei Ziegen einen Impfzuschuss in Höhe von 0,40 Euro pro Impfvorgang. Damit die freiwillige Impfung der empfänglichen Tiere auch 2020 möglich ist, hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz bereits die Voraussetzungen geschaffen.
Blauzungenkrankheit
Die Blauzungenkrankheit (BT) ist eine anzeige- und bekämpfungspflichtige Tierseuche bei Haus- und Wildwiederkäuern. Das Virus wird durch bestimmte Stechmücken (Gnitzen) übertragenen. Die Blauzungenkrankheit äußert sich insbesondere in Fieber, Entzündungen und Blutungen in den Schleimhäuten, vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Vor allem bei Schafen schwillt die Zunge an, wird blau und kann aus dem Maul hängen. Vorzugsweise bei Schafen kann es zu schwerwiegenden Erkrankungen mit Todesfolge oder Verlammungen kommen. Betroffen sind neben Rindern, Schafen und Ziegen auch Kameliden und das Rotwild. Wegen der Übertragung durch Stechmücken ist eine wirksame Bekämpfung beziehungsweise eine Verhinderung der weiteren Ausbreitung nur durch eine vorbeugende Impfung möglich.
In Deutschland ist am 12. Dezember 2018 erstmals wieder der Ausbruch der Blauzungenkrankheit (BTV-8) nachgewiesen worden, nachdem Deutschland seit 2012 BTV-frei war. Die daraufhin eingerichtete Restriktionszone umfasst Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland komplett und erstreckt sich auf weite Teile von Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern. Die in den letzten Jahren bereits wirksam geimpften Rinder und kleinen Wiederkäuer benötigen im nächsten Jahr nur die einmalige jährliche Wiederholungsimpfung, damit die Aufrechterhaltung des Impfschutzes gewährleistet ist. Bisher nicht geimpfte Tiere müssen grundimmunisiert werden, das heißt zweimal gegen den entsprechenden Serotyp geimpft werden.
Das Verbringen von Kälbern aus dem Sperrgebiet in andere EU-Mitgliedstaaten erfolgt 2020 erneut auf der Grundlage von Vereinbarungen des Bundes mit diesen Mitgliedstaaten.
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Blauzungenkrankheit