Bund und Länder haben sich auf eine Anhebung der Höchstgrenze der Mitgliedsbeiträge für gemeinnützige Vereine geeinigt. Mit der Erhöhung soll der gestiegene Finanzbedarf vieler Vereine gedeckt werden.
Die Höchstgrenze für Mitgliedsbeiträge für gemeinnützige Vereine wird angehoben. Darauf haben sich Bund und Länder geeinigt. Baden-Württemberg hatte sich dafür eingesetzt. Bisher galt für Mitgliedsbeiträge im Durchschnitt eine Höchstgrenze von 1.023 Euro je Mitglied und Jahr. Dieser Betrag wird auf 1.440 Euro angehoben. Auch die Grenze für Aufnahmegebühren wird angehoben: von im Durchschnitt 1.543 Euro auf 2.200 Euro.
Vereine müssen die Allgemeinheit fördern
Gemeinnützige Vereine müssen mit ihrer Vereinstätigkeit die Allgemeinheit fördern. Zum Beispiel durch Sportangebote. Deshalb gibt es für Mitgliedsbeiträge eine Höchstgrenze, damit ein gemeinnütziger Verein für möglichst viele Menschen zugänglich ist. Für die Vereinsarbeit ist allerdings eine ausreichende finanzielle Ausstattung notwendig. Durch die Inflation und weitere veränderte Anforderungen ist der Finanzbedarf vieler Vereine gestiegen. Die angehobene Höchstgrenze für Mitgliedsbeiträge berücksichtigt das. Die neuen Höchstgrenzen werden im Anwendungserlass zur Abgabenordnung aktualisiert. Sie gelten aber bereits jetzt.