Verkehrsminister Winfried Hermann hat sich in Albbruck ein Bild von der Situation rund um die gesperrte Albtalstraße gemacht. Die Entscheidung über eine mögliche Wiedereröffnung findet Ende 2017 mit Blick auf die Ergebnisse der naturschutzrechtlichen Untersuchungen statt.
Verkehrsminister Winfried Hermann hat sich gemeinsam mit dem örtlichen Wahlkreisabgeordneten Felix Schreiner, den verkehrspolitischen Sprechern der Landtagsfraktionen sowie Vertretern der Kommunen und des Landkreises in Albbruck ein Bild von der Situation rund um die gesperrte Albtalstraße gemacht.
„Es ist offenkundig, dass die Albtalstraße für die Raumschaft eine große Bedeutung hat“, so Minister Hermann beim Vor-Ort-Termin. „Andererseits sind auch die Aspekte Verkehrssicherheit, Sanierungskosten und naturschutzfachliche Anforderungen zu berücksichtigen. Die Ergebnisse der naturschutzrechtlichen Untersuchungen werden im November dieses Jahres vorliegen. Dann wird sich zeigen, unter welchen Voraussetzungen eine Sicherung der Straße möglich ist.“
Die Sperrung der L 154 zwischen Hohenfels und der Tiefensteiner Brücke ist seit Pfingsten 2015 erforderlich, da es zuvor immer wieder zu Steinschlag- und Felssturzereignissen kam. Auch wenn heute noch nicht geklärt ist, wie hoch der Sicherungsaufwand konkret ist, so ist dennoch klar, dass es sich hier um ein nicht einfaches Vorhaben handelt. Derzeit laufen noch die abschließenden Untersuchungen, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Sicherung der Felshänge mit anschließender Wiedereröffnung zu klären.