Ein neuer Leitfaden des Wirtschaftsministeriums führt die Planung von Bauvorhaben mit dem Artenschutz zusammen und zeigt Wege zu effizienten und rechtssicheren Lösungen auf.
Wie gelingt es, den Artenschutz und die artenschutzrechtlichen Anforderungen beim Planen und Bauen effizient und damit zeitsparend abzuarbeiten? Hierzu hat das Wirtschaftsministerium unter Mitwirkung des Umweltministeriums einen Handlungsleitfaden „Artenschutz in der Bauleitplanung und bei Bauvorhaben“ herausgegeben.
Anlässlich der Veröffentlichung sagte Wirtschaft- und Wohnungsbauministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kaut: „Der Artenschutz wird von den Bauakteuren oft als Hemmnis für Bauleitpläne und Bauvorhaben wahrgenommen. Die Anforderungen sind fachlich und rechtlich sehr komplex. Dies verunsichert die Planungsträger häufig und stellt sie vor große Herausforderungen. Mit dem neuen Leitfaden wollen wir anhand von Praxisbeispielen Konfliktpotentiale identifizieren und Wege zu effizienten, pragmatischen und rechtssicheren Lösungen aufzeigen.“ Die Kommunen, Baurechtsbehörden und Projektträger erhalten damit eine Hilfestellung für eine zügige Planungs- und Genehmigungspraxis.
Wohnungsbau und Artenschutz miteinander in Einklang bringen
Die mangelnde Verfügbarkeit baureifer Flächen sei eines der größten Hemmnisse bei der Schaffung von ausreichendem Wohnraum. Daher müsse man hier ansetzen und die rechtlichen und planerischen Handlungsmöglichkeiten für die Rechtsanwender klarer machen, so die Ministerin. „Denn beschleunigte Planungen führen zu mehr dringend benötigtem Wohnraum. Es verstehe sich angesichts des Rückgangs der Artenvielfalt von selbst, dass die Belange des Wohnungsbaus und des Artenschutzes miteinander in Einklang zu bringen seien und erhebliche Beeinträchtigungen der geschützten Arten vermieden oder zumindest verringert werden müssen“, betonte Hoffmeister-Kraut.
Umweltminister Franz Untersteller weist darauf hin, dass die Artenvielfalt auch in Baden-Württemberg massiv leidet: „Wir konstatieren das Insektensterben, Rückgänge bei den meisten Vogel- und Amphibienarten oder müssen feststellen, dass Säugetierarten wie der Feldhamster vom Aussterben bedroht sind. Der Handlungsleitfaden sensibilisiert die Gemeinden und alle, die Bauprojekte planen und realisieren, für die Belange des Artenschutzes und gibt viele praktische Hinweise, wie die artenschutzrechtlichen Vorschriften rechtlich korrekt und mit dem Ziel abgearbeitet werden, dass die Biodiversität keinen Schaden nimmt.“
„Die Idee des Handlungsleitfadens ist aus der Wohnraum-Allianz Baden-Württemberg entstanden. Hier zeigt sich einmal mehr die Bedeutung des Bündnisses“, so die Ministerin. Die Mitglieder der Allianz betrachten den Artenschutz zum Teil als potenzielles Hemmnis für den Wohnungsbau. Der Leitfaden ist inhaltlich allerdings nicht auf den Wohnungsbau beschränkt. Er kann vielmehr in sämtlichen baurechtlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren zu Rate gezogen werden.
Planungspraktiker, Rechtsanwender und beteiligte Ministerien erarbeiten Leitfaden
Für die Rahmenkonzeption des Handlungsleitfadens und zur fachlichen Begleitung des Erarbeitungsprozesses wurde aus dem Kreis der Partner der Wohnraum-Allianz ein Arbeitskreis eingerichtet, in dem neben den beteiligten Ministerien vor allem auch Planungspraktiker und Rechtsanwender vertreten waren.
Der Handlungsleitfaden zeigt anhand von Fallbeispielen anschaulich auf, wie die gesetzlichen Anforderungen des Artenschutzes fundiert und gleichzeitig effizient und pragmatisch bearbeitet werden können. Er leistet einen Beitrag zu einer guten Praxis im Artenschutz, denn die Behandlung von Fachthemen wie dem Artenschutz in Planungsverfahren ist ein wichtiger, aber mitunter schwer handhabbarer Bestandteil einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Städte und Gemeinden sind damit in ihren kommunalen Bauleitplanverfahren tagtäglich befasst, aber auch private Projektträger und Bauherrn können von den Hilfestellungen profitieren, da Beispiele im Handlungsleitfaden typische Planungssituationen abbilden, was eine hohe Praxistauglichkeit des Leitfadens erwarten lässt.
Der Handlungsleitfaden befasst sich in erster Linie mit folgenden Fragen:
- Welche rechtlichen Vorgaben sind von Planern und Bauherrn bezüglich des Artenschutzes überhaupt in den Blick zu nehmen?
- Welche Möglichkeiten bestehen in der Bauleitplanung und bei Bauvorhaben, um frühzeitig artenschutzrechtliche Konflikte zu erkennen und zu vermeiden beziehungsweise zu lösen? (anschauliche Beispiele für typische Fallgestaltungen)
- Wie kann ein effizienter Verfahrensablauf aussehen?
Der Leitfaden ist als praktische und verständliche Arbeitshilfe konzipiert und richtet sich an Kommunen, Genehmigungsbehörden, Planerinnen und Planer, Bauherren, Projektentwickler und sonstige Interessierte. Er ist ab sofort beim Wirtschaftsministerium erhältlich und kann auf der Homepage des Ministeriums heruntergeladen oder bestellt werden.
Wirtschaftsministerium: Leitfaden „Artenschutz in der Bauleitplanung und bei Bauvorhaben“ (PDF)