Die für die Landeshauptstadt geplante Landesverordnung zum Verbot von Komfortkaminen dient dem Gesundheitsschutz und der Vermeidung von Feinstaub. Sie soll ab Frühjahr 2017 an Feinstaubalarm-Tagen für das Gemeindegebiet Stuttgart gelten. Vorwürfe der Heizungsbranche, es handle sich um einen Eingriff in die Freiheitsrechte, weist das Verkehrsministerium zurück.
„Wenn durch zu viel Feinstaub die Gesundheit vieler Menschen massiv bedroht ist, ist der zeitweilige Verzicht auf die Nutzung von Komfortkaminen eine angemessene Antwort. Der Eingriff ist sehr moderat und verhältnismäßig, denn das Verbot gilt nur an Feinstaubalarm-Tagen und nur im Gemeindegebiet Stuttgart“, so Verkehrsminister Winfried Hermann. Und auch bei der Art der Öfen werde es qualifizierte Unterscheidungen geben. So soll das Verbot nur für Komfortkamine gelten, die zusätzlich betrieben werden, und nicht für Heizungen, insbesondere nicht für moderne Pelletheizungen oder Systeme mit kontrollierter Verbrennung und Abgasreinigung. Sie betrifft Komfortkamine, die eine bereits vorhandene Heizung ergänzen und nicht den Grundbedarf an Wärme decken.
Die etwa 20.000 holzbefeuerten Kamine und Öfen in Privathaushalten tragen nach dem Straßenverkehr als zweitgrößter Verursacher relevant zur Feinstaubbelastung bei. Mit 72 Überschreitungstagen im vergangenen Jahr liegt die Feinstaubbelastung in Stuttgart trotz Verbesserungen in den letzten Jahren immer noch deutlich über den erlaubten 35 Überschreitungstagen. Dies stellt ein großes Gesundheitsrisiko dar, Herz-Kreislauf- und Atemwegserkrankungen können die Folge sein.