Meldepflichtiges Ereignis

Geöffnetes Brandschott im Brennelement­zwischenlager Philippsburg

Im Brennelementzwischenlager Philippsburg wurde ein Brandschott während Arbeiten entfernt und nicht wie vorgeschrieben wieder verschlossen. Für Menschen und Umwelt bestand keine Gefahr.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Brennelemente-Zwischenlager Philippsburg

Am 14. Oktober 2024 hat der Betreiber aufgrund von Arbeiten an Kabelschächten im Brennelementzwischenlager Philippsburg ein Brandschott entfernt. Am 16. Oktober 2024 fiel dem von der Aufsichtsbehörde zugezogenen Sachverständigen im Rahmen der Begleitung von wiederkehrenden Prüfungen auf, dass das Schott nicht wie vorgeschrieben nach Beendigung der täglichen Arbeiten verschlossen worden war.

Der Genehmigungsinhaber stufte das Ergebnis als Meldekategorie N (Normalmeldung) ein; INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung). Es bestand keine Gefahr für Menschen und Umwelt. Der Betreiber hat das Schott verschlossen und die Arbeiten an dieser Stelle vorläufig eingestellt.

Durch das Entfernen des Brandschotts entstand eine Verbindung zwischen dem Raum, in dem sich das sicherheitstechnisch wichtige Behälterüberwachungssystem befindet, und einem betrieblich genutzten Raum. Nach den Vorschriften hätte das Brandschott bei Unterbrechung oder nach Beendigung der täglichen Arbeiten wieder geschlossen werden müssen. Die im Zwischenlager vorhandenen Einrichtungen zur Branderkennung und Brandbekämpfung standen während dieser Zeit voll zur Verfügung. Die sicherheitstechnische Bedeutung des Ereignisses ist daher gering. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.

Meldestufen

Die für die kerntechnische Sicherheit bedeutsamen Ereignisse sind den atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder nach den bundeseinheitlichen Kriterien der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung – AtSMV zu melden. Ziel des Meldeverfahrens ist, den Sicherheitsstand der Kernkraftwerke zu überwachen, dem Auftreten ähnlicher Fehler in anderen Kernkraftwerken vorzubeugen und die gewonnenen Erkenntnisse in sicherheitstechnische Verbesserungen einfließen zu lassen.

Die meldepflichtigen Ereignisse sind unterschiedlichen Kategorien zugeordnet (Erläuterungen zu den Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse):

  • Kategorie S (Unverzügliche Meldung): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde unverzüglich gemeldet werden müssen, damit sie gegebenenfalls in kürzester Frist Prüfungen einleiten oder Maßnahmen veranlassen kann. Hierunter fallen auch die Vorkommnisse, die akute sicherheitstechnische Mängel aufzeigen.
  • Kategorie E (Meldung innerhalb von 24 Stunden): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde binnen 24 Stunden gemeldet werden müssen, damit sie gegebenenfalls in kurzer Frist Prüfungen einleiten oder Maßnahmen veranlassen kann. Hierunter fallen auch die Ereignisse, deren Ursache aus Sicherheitsgründen in kurzer Frist geklärt und gegebenenfalls in angemessener Zeit behoben werden muss. In der Regel handelt es sich dabei um sicherheitstechnisch potentiell – aber nicht unmittelbar – signifikante Ereignisse.
  • Kategorie N (Meldung bis zum fünften Werktag): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde innerhalb von fünf Werktagen gemeldet werden müssen, um eventuelle sicherheitstechnische Schwachstellen frühzeitig erkennen zu können. Dies sind in der Regel Ereignisse von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung, die über routinemäßige betriebstechnische Einzelereignisse bei vorschriftsmäßigem Anlagenzustand und -betrieb hinausgehen. Unverfügbarkeiten von Komponenten/Systemen, die durch im Betriebshandbuch spezifizierte Prozeduren temporär beabsichtigt herbeigeführt werden, sind nicht meldepflichtig, wenn dies auch in der Sicherheitsspezifikation des Betriebshandbuches entsprechend berücksichtigt ist.

Internationale Bewertungsskala INES

Aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Betreibern der Kernkraftwerke und dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit werden meldepflichtige Ereignisse in Kernkraftwerken auch nach der Bewertungsskala INES (International Nuclear and Radiological Event Scale) der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und der Nuklearenergie-Agentur (NEA) der OECD bewertet. Sie hat eine rasche und für die Öffentlichkeit verständliche Bewertung eines Ereignisses zum Ziel.

Die Skala umfasst sieben Stufen:

  1. Störung
  2. Störfall
  3. ernster Störfall
  4. Unfall mit örtlich begrenzten Auswirkungen
  5. Unfall mit weitergehenden Auswirkungen
  6. schwerer Unfall
  7. katastrophaler Unfall

Meldepflichtige Ereignisse, die nach dem INES-Handbuch nicht in die Skala (1 bis 7) einzuordnen sind, werden unabhängig von der sicherheitstechnischen Bedeutung nach nationaler Beurteilung der „Stufe 0“ zugeordnet.

Weitere Meldungen

Ein Bild der sanierten Gönninger Steige an der Landesstraße L 230.
Straßenverkehr

Sanierung der Gönninger Steige abgeschlossen

Eine Signalanlage steht neben einem Gleis (Bild: Uwe Zucchi / dpa).
Schienenverkehr

Land fördert Reaktivierung der unteren Wutachtalbahn

Startup BW

Regional Cup Ulm

Hunde im Tierheim. (Bild: Norbert Försterling / dpa)
Tierschutz

Land unterstützt Tierheime

Bioökonomie: Illustration zu CO2-Recycling-CCUBIO
Klimaschutz

Land fördert CO2-Recycling aus Abluft von Unternehmen

Eine Kläranlage (Symbolbild: Patrick Seeger/dpa)
Abwasser

Phosphor-Ressourcen vor Ort nutzen

Ein Güterzug fährt über eine Bahnkreuzung (Quelle: dpa).
Schienenverkehr

Plattform für Sicherheit im Schienenverkehr gestartet

Arbeiter verlegen Rohre für ein Wärmenetz. (Foto: © dpa)
Wärmeversorgung

700.000 Euro für drei weitere Wärmenetze

Ein Bauarbeiter füllt eine Fläche auf einer Baustelle mit Beton.
Klimaschutz

Pilotanlage zur Speicherung von CO2 in R-Beton

Zentrum für Islamische Theologie Campus der Theologien Universität Tübingen Visualisierung von Außen
Hochschulen

Zentrum für Islamische Theologie an der Universität Tübingen

(v.l.n.r.) Marie-Christine von Hahn, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie (BDLI), Prof. Dr. Anke Kaysser-Pyzalla, Vorstandvorsitzende des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) und Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
Luft- und Raumfahrt

THE Aerospace LÄND in Berlin

Ein Forstwirt des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald fällt bei St. Märgen eine Fichte. (Bild: Patrick Seeger / dpa)
Forst

Gesundheitszustand der Wälder im Land leicht verbessert

Die Unterzeichner einer gemeinsamen Erklärung zur Stärkung von Free- and Open-Source-Software-Kollaboration in der Automobilwirtschaft
Strategiedialog Automobilwirtschaft

Zusammenarbeit in der Automobilwirtschaft stärken

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 12. November 2024

Ein Schild warnt im Schwarzwald vor Schneeglätte
Verkehr

Neue Regelungen bei der Winterreifenpflicht