Mit der gemeinsamen Tierschutz-Fortbildung für Amtstierärzte und Juristen verbessert das Land die Zusammenarbeit als Chance für einen verbesserten Tierschutzvollzug.
Auch dieses Jahr fand das gern angenommene Arbeitsgespräch zwischen im Tierschutz arbeitenden Amtstierärztinnen und Amtstierärzte und Juristinnen und Juristen unter dem Namen „Tierschutzfälle vor Gericht“ statt. Die Fortbildungsreihe wird durch die Stabsstelle der Landestierschutzbeauftragten veranstaltet und gibt Raum zum interdisziplinären Austausch zwischen den Berufsgruppen. „Eine enge Zusammenarbeit zwischen Amtstierärztinnen und Amtstierärzten und Juristinnen und Juristen ist Grundvoraussetzung für gelingenden Tierschutzvollzug. Dafür ist ein Verständnis des gegenseitigen Fachgebietes notwendig, was wir durch unsere Veranstaltung fördern möchten“, erklärt die Landesbeauftragte für Tierschutz Dr. Julia Stubenbord am 21. September 2022 in Stuttgart.
500 Teilnehmende erweitern ihre Kenntnisse zum Tierschutz
In vier Vorträgen mit anschließender Diskussion erweiterten annähernd 500 Teilnehmende ihre Kenntnisse auf dem Gebiet Ordnungswidrigkeiten im Tierschutz. Der Titel der diesjährigen Fortbildung war „Ordnungswidrigkeiten – eine Schlappe oder Chance für den Tierschutz?“. Der Lehrstuhlinhaber für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschafts-und Steuerstrafrecht von der Universität Mannheim, Prof. Dr. Jens Bülte, gab den Teilnehmenden mit seinem Vortrag „Grundsätzliches zum Ordnungswidrigkeitenrecht im Tierschutz“ eine juristische Einführung in das Thema, nachdem die Landestierschutzbeauftragte eine Einleitung über Bußgeldverfahren aus Sicht einer Amtstierärztin gegeben hat. Sigrid Gies, juristische Mitarbeiterin der Stabsstelle, referierte anschließend über, für den Tierschutzvollzug relevante, Ordnungswidrigkeiten. Herr Stephan Ludwig, Experte für Verwaltungsrecht vom Landratsamt Göppingen, beleuchtete das Thema aus Sicht der Verwaltung und berichtet insbesondere über Schwierigkeiten und mögliche Lösungsansätze im Vollzug. Unter dem Titel „Fallstricke in tierschutzrechtlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren aus Sicht der Verwaltung“ ging er dabei auch auf die Bußgeldbemessung und die notwendige Zusammenarbeit zwischen Amtstierärztinnen und Amtstierärzten und der Bußgeldbehörde/Polizei ein. Der letzte Vortrag von Dr. Peter Scheibl, Fachtierarzt für Tierschutz, vom Bayrischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit konzentrierte sich auf tierschutzrelevante Ordnungswidrigkeiten auf Schlachthöfen und beim Transport von landwirtschaftlich genutzten Tieren. Die Stabsstelle organisiert das jährlich stattfindende Arbeitsgespräch bereits seit 2018.
Schwerpunkt im vergangenen Jahr war das Tierschutzstrafrecht. Wie wichtig die interdisziplinäre Zusammenarbeit bei Straftaten im Tierschutzbereich ist, zeigte eine kürzlich veröffentlichte Studie der Universität Leipzig, die die Strafverfolgung bei Verdacht auf Tierschutzverstöße in der Landwirtschaft untersuchte. Die Auswertung von 150 Fällen ergab elf Verurteilungen, wovon zehn Geldstrafen und eine Verurteilung eine Freiheitsstrafe auf Bewährung waren. „Nicht nur, dass es kaum Verurteilungen gibt, auch, dass Schmerzen und Leiden und auch der Tod von landwirtschaftlich genutzten Tieren oft als Naturgeben hingenommen werden, zeigt, dass es mehr fachlichen Austausch zwischen anzeigenden Behörden und Staatsanwaltschaften geben muss“, findet Stubenbord. Die Veranstaltung der Stabsstelle versucht einen Teil zum besseren Verständnis zwischen den Berufsgruppen beizutragen.