Das Wirtschaftsministerium setzt die Förderung der zwölf Arbeitslosenberatungszentren im Land auch 2023 Euro fort. Denn in Krisenzeiten und angesichts der steigenden Preise darf niemand alleine gelassen werden.
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus setzt die Förderung der zwölf Arbeitslosenberatungszentren in Baden-Württemberg im Jahr 2023 mit 636.000 Euro fort. „In Krisenzeiten und angesichts der steigenden Preise dürfen wir niemanden alleine lassen. Gerade Menschen, die auf finanzielle Unterstützungsleistung angewiesen sind, sind hier betroffen. Auch 2023 bieten unsere zwölf Arbeitslosenberatungszentren in Baden-Württemberg eine wichtige Anlaufstelle und ein wertvolles Angebot für arbeitslose Menschen“, sagte Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut am 2. Januar 2023.
„Hilfe, Beratung und Unterstützung für arbeitslose Menschen – genau hier setzt die Arbeit unserer zwölf Arbeitslosenberatungszentren an. Sie informieren und unterstützen unter anderem bei rechtlichen Fragen zu Sozialleistungen, der Arbeitsplatzsuche, Qualifizierungen und Bewerbungsverfahren, aber auch in persönlichen Notlagen. Durch die gute Vernetzung mit den Jobcentern und anderen lokalen Behörden, sozialen Diensten, Vereinen, Bildungsträgern und Arbeitgebern können so oftmals individuelle Lösungen für Hilfesuchende gefunden werden. Die Arbeitslosenberatungszentren eröffnen zudem Begegnungsmöglichkeiten mit Menschen in ähnlichen Lebensumständen und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur sozialen Teilhabe“, führte die Ministerin aus. „Ich freue mich sehr, dass wir auch im Jahr 2023 zwölf Arbeitslosenberatungszentren mit 53.000 Euro je Standort, also insgesamt 636.000 Euro, unterstützen und so die erfolgreiche und wichtige Arbeit weitergehen kann. Gerade in Krisenzeiten zeigt sich, wie wichtig Hilfs- und Unterstützungsangebote sind.“
Das Land Baden-Württemberg fördert seit 2012 landesweit zwölf Arbeitslosenberatungszentren. Im Jahr 2023 erhält jeder Standort 53.000 Euro, die für die Personalausgaben verwendet werden dürfen. Daneben wird jedes Arbeitslosenberatungszentrum mit mindestens 8.000 Euro durch eine Kommune unterstützt.
Die zwölf geförderten Arbeitslosenberatungszentren
- Freiburg (Diakonisches Werk Freiburg)
- Karlsruhe (Diakonisches Werk Karlsruhe)
- Ludwigsburg (Arbeitslosenzentrum Ludwigsburg e.V.)
- Mannheim (Diakonie Mannheim)
- Mosbach (Diakonie Neckar-Odenwald)
- Pforzheim (Diakonie Pforzheim)
- Reutlingen (ArBi e.V.)
- Schwäbisch-Gmünd (a.l.s.o. e.V.)
- Singen (AWO Kreisverband Konstanz)
- Tübingen (Tübinger Arbeitslosen-Treff e.V.)
- Ulm (Caritas Ulm-Alb-Donau)
- Villingen-Schwenningen (Diakonisches Werk im Schwarzwald-Baar-Kreis)