Planen und Bauen

Förderung der Einrichtung von Gestaltungsbeiräten in Städten und Gemeinden

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Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau (Bild: dpa)

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau wird in den Jahren 2017 und 2018 den Aufbau von Gestaltungsbeiräten in den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg finanziell unterstützen. Die Gestaltungsbeiräte sollen als unabhängig beratendes Sachverständigengremium Antworten auf die planerischen und baulichen Anforderungen der Kommunen erarbeiten. Die Förderung wird über eine Anteilsfinanzierung mit maximal 20.000 Euro pro Kommune für eine Laufzeit von zwei Jahren gewährt.

„Die Attraktivität von Bauten, Stadt- und Freiräumen ist ein wichtiger Faktor für Lebensqualität und für die Wettbewerbsfähigkeit von Kommunen. Mit dem Gestaltungsbeirat wird ein Forum geschaffen, in dem sich externe Expertinnen und Experten mit lokalen Entscheidungsträgern sowie Bürgerinnen und Bürgern austauschen können, um gemeinsam das Stadtbild zu entwickeln. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zum Erhalt und zur Entwicklung der lokalen Stadtbilder in Baden-Württemberg“, sagte die Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, Nicole Hoffmeister-Kraut.

Mit der Förderung unterstützt das Land Kommunen, die zum ersten Mal einen Gestaltungsbeirat einsetzen wollen. Bereits die Auslobung der Landesförderung im Jahr 2015 wurde von den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg gut angenommen. Aktuell werden sechs Städte und zwei Gemeinden über zwei Jahre bei der erstmaligen Einrichtung eines kommunalen Gestaltungsbeirats unterstützt.

Gestaltungsbeiräte

Ein Gestaltungsbeirat wird als unabhängig beratendes Sachverständigengremium mit Mitgliedern unterschiedlicher bau- und planungsverbundener Disziplinen berufen. Die Expertinnen und Experten beraten vor Ort über städtebaulich und bau- oder lokalgeschichtlich bedeutende Bauvorhaben. Die Empfehlungen des Beirats werden in der Regel Bestandteil der Entscheidungen.

Interessierte Städte und Gemeinden können ihren Förderantrag ab sofort bis spätestens 28. Oktober 2016 beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg einreichen.

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau: Gestaltungsbeiräte

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