Der Bundesrat hat einen Antrag aus Baden-Württemberg zur Verbesserung der Ausbildungssituation von Geflüchteten beschlossen. Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha sieht darin ein wichtiges Signal gegen Fachkräftemangel und für die Integration junger Geflüchteter.
Der Bundesrat hat einen Antrag aus Baden-Württemberg beschlossen, der das Ziel hat, die Ausbildungssituation sowohl für Geflüchtete als auch für ihre Betriebe zu verbessern. Momentan tut sich vor allem für Gestattete, aber auch zum Teil für Geduldete mit Voraufenthaltszeiten von mehr als 15 Monaten eine Förderlücke auf. Diese soll nun geschlossen werden.
„Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, die gesetzlichen Regelungen so zu ändern, dass Flüchtlinge, die eine Ausbildung oder ein Studium aufgenommen haben, bei der Ausbildungsförderung künftig nicht mehr im Regen stehen“, sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha.
Lucha: Absurde Situation für junge Geflüchtete und Ausbildungsbetriebe
Die für die Bundesländer unbefriedigende Situation resultiert aus einem nicht aufeinander abgestimmten Zusammenspiel von Asylbewerberleistungsgesetz, Bundesausbildungsförderungsgesetz und Sozialgesetzbuch. Demnach können Geflüchtete je nach persönlichen Voraussetzungen bei der Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums in die Förderlücke tappen: Sie bekommen dann trotz eines Bedarfs keine Leistungen, um während der Ausbildung oder des Studiums abgesichert zu sein.
„In der Praxis ergeben sich diese Probleme insbesondere in handwerklichen Ausbildungsberufen, zum Beispiel im Bäcker- und Fleischerhandwerk“, so der Minister. Das seien genau die Branchen, in denen Auszubildende und Fachkräfte dringend gesucht würden und häufig junge geflüchtete Menschen eine Perspektive fänden. Lucha machte das Anliegen der Länder an einem konkreten Beispiel anschaulich: „Da hat ein Geflüchteter genug Deutsch gelernt und kann eine Bäckerlehre beginnen. Dann hat er das Pech, dass über seinen Antrag nach 15 Monaten immer noch nicht entschieden ist. Jetzt muss er seine Ausbildung aufgeben, weil er von der Ausbildungsvergütung nicht leben kann und nur dann, wenn er die Lehre hinschmeißt, weiter Asylbewerberleistungen bekommt. Das ist absurd, niemand kann das wollen.“ Diese Situation sei allein das Ergebnis eines nicht abgestimmten Zusammenspiels von unterschiedlichen Gesetzen und Ressortzuständigkeiten.
Keine Mehrkosten
Lucha wies auch darauf hin, dass durch das Schließen der Förderlücke dem Staat keine Mehrkosten entstünden. Denn nach derzeitiger Rechtslage werden – bei Verzicht auf Ausbildung oder Studium – auch jetzt schon Leistungen gewährt.
„Momentan investieren wir jedoch nicht in Perspektiven, sondern hindern Menschen daran, beruflich auf eigenen Füßen zu stehen und langfristig von Transferleistungen unabhängig zu sein“, so Lucha. Eine berufliche Ausbildung biete jungen Menschen die Möglichkeit, einen wichtigen und auch entscheidenden Schritt in die Arbeitswelt zu machen. Zudem helfen eine Berufsausbildung und eine berufliche Tätigkeit, Ausgrenzung und dem Abdriften auf die schiefe Bahn vorzubeugen.