Die Auszahlung der Fördergelder für das Pilotprojekt Ertragsversicherung Obst- und Weinbau ist abgeschlossen. Rund drei Millionen Euro wurden an 1.290 Wein- und Obstbaubetriebe im Land ausbezahlt. Das Antragsverfahren für das Anbaujahr 2021 läuft noch bis zum 1. März 2021.
„Die große Resonanz auf die Möglichkeit, sich in der Landwirtschaft gegen Starkfrost, Sturm und Starkregen zu versichern, bestätigt unser Anliegen, den Landwirten Planungssicherheit und Eigenverantwortung zu ermöglichen. Bereits das erste Jahr zeigt, dass die Landwirte bereit sind Verantwortung für betriebliche Risikovorsorge zu übernehmen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk. Hauk zeigte sich mit dem Ergebnis der bundesweit bislang einmaligen Fördermaßnahme sehr zufrieden.
Nachdem die staatlichen Zuschüsse des Landes zu den Versicherungsprämien in den meisten Fällen bereits im Dezember 2020 ausbezahlt wurden, konnte das Auszahlungsverfahren inzwischen endgültig abgeschlossen werden. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz konnte im ersten Jahr des Pilotprojekts zur Förderung von Versicherungsprämien rund drei Millionen Euro an 1.290 Wein- und Obstbaubetriebe im Land auszahlen.
Versicherungsschutz als betriebliche Risikovorsorge
Wie wichtig ein Versicherungsschutz als Instrument der betrieblichen Risikovorsorge sein kann, zeigten die Frostnächte von Anfang April und im Mai 2020, die in Baden-Württemberg mehrere Tausend Hektar Obst- und Weinkulturen zum Teil schwer geschädigt haben. „Die Förderung durch das Land Baden-Württemberg hat sich also schon im ersten Jahr positiv für die teilnehmenden Betriebe ausgewirkt und sollte weiter Schule machen“ so Minister Hauk. Diese Einschätzung wird auch durch die zahlreichen Neueinsteiger am Förderprogramm für das Anbaujahr 2021 bestätigt. Für den Förderzeitraum 2021 wird davon ausgegangen, dass die Anzahl der teilnehmenden Obst- und Weinbaubetriebe zunimmt. Gleichfalls ansteigen wird damit der Bedarf an Fördermitteln, der zusätzlich durch schadensbedingt zum Teil deutlich steigende Versicherungsprämien intensiviert wird. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ist dennoch zuversichtlich, dass das für das Anbaujahr 2021 zur Verfügung stehende Mittelvolumen ausreichen wird.
Nach dem erfolgreichen Start der Förderung von Versicherungsprämien in Baden-Württemberg, folgen inzwischen auch weitere Bundesländer diesem Beispiel beziehungsweise haben ähnliche Maßnahmen angekündigt. Die Antragsfrist für das aktuelle Jahr endet am 1. März 2021.