Das Wirtschaftsministerium weist die Vorwürfe des Deutschen Gewerkschaftsbund zur Evaluation des Bildungszeitgesetzes zurück und läd zum gemeinsamen Gespräch.
Anlässlich der heutigen Pressekonferenz des DGB zur Evaluation des Bildungszeitgesetzes erklärte eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums: „Bei der Evaluation des Bildungszeitgesetzes wurden im Vorfeld alle Seiten ganz bewusst einbezogen, um größtmögliche Transparenz und Akzeptanz zu erreichen. Die Forderung des DGB, in die bereits laufende Befragung einzugreifen, konterkariert unser Anliegen, eine von Interessengruppen unabhängige Evaluation nach wissenschaftlichen Kriterien durchführen zu lassen.“
Vorwurf mangelnder Einbindung und Manipulation ungerechtfertigt
Der Vorwurf mangelnder Transparenz und Einbindung sowie einer Manipulation der Befragung, den der DGB äußerte, stieß im Wirtschaftsministerium auf Unverständnis: „Von mangelnder Einbindung oder gar Manipulation der Befragung kann keine Rede sein“, so eine Sprecherin. „Im Vorfeld der Evaluation haben wir uns in einem Abstimmungsgespräch mit relevanten gesellschaftlichen Gruppen des Bildungszeitgesetzes über die Kernfragestellungen der Evaluation verständigt und deren Anregungen, soweit diese berechtigt und nachvollziehbar waren, in das Verfahren einbezogen.“
Auf Wunsch des DGB habe das beauftragte Forschungsinstitut dem DGB darüber hinaus sogar den Online-Fragebogen für Teilnehmende zur Verfügung gestellt und vor Befragungsbeginn weitere Anmerkungen einbezogen. „Wir können und wollen aber eine Einflussnahme auf eine Evaluation in dem Maße, wie es hier der DGB fordert, von keiner Interessensgruppe zulassen. Unser Ziel sind schließlich nicht angreifbare und wissenschaftlich fundierte Ergebnisse“, kommentierte eine Sprecherin. Auf die derzeit laufende Evaluation des Bildungszeitgesetzes nach zwei Jahren habe sich die Landesregierung im Koalitionsvertrag verständigt. Aus Sicht des Wirtschaftsministeriums gebe es keinen Anlass daran zu zweifeln, dass das Evaluationskonzept zu einer geeigneten Informationslage zur Inanspruchnahme und Wirkung des Bildungszeitgesetzes führe.
Kritik an beauftragtem Forschungsinstitut nicht nachvollziehbar
Zur Kritik an der Auswahl des beauftragten Forschungsinstituts f-bb sagte die Pressesprecherin: „Wir haben den Auftrag regelkonform ausgeschrieben und fünf Angebote erhalten. Alle Bewerber haben ihr Evaluationskonzept präsentiert und ihre methodische und fachliche Expertise dargelegt. Auf dieser Basis erfolgte die Bewertung und Auswahl“, so die Sprecherin. „Da der DGB mitunter selbst mit dem f-bb zusammenarbeitet, ist die Kritik an dem mit der Evaluation beauftragten Institut doch ziemlich überraschend.“
Das Forschungsinstitut Betriebliche Bildung, Nürnberg (f-bb) verfüge über weitreichende und belastbare Erfahrungen in der Konzeption und Durchführung vergleichbarer Forschungs- und Evaluationsprojekte. Als gemeinnützige GmbH mit dem Gesellschaftszweck, die Berufsbildungsforschung zu stärken, führe das Institut beispielsweise derzeit die Evaluation des Bundesprogramms „Bildungsprämie“ durch und forsche weiterhin im Auftrag vieler Verbände, Stiftungen, Unternehmen, Bundes- und Landesministerien sowie der Europäischen Union.
Forderung, in die laufende Befragung einzugreifen, nicht nachvollziehbar
Nachdem der DGB auch im Vorfeld der derzeit laufenden Befragung einbezogen und dessen Anliegen soweit vertretbar aufgenommen worden seien, sei die Forderung nach einem Moratorium nicht nachvollziehbar. „Ein Moratorium der laufenden Befragung widerspricht dem Grundsatz einer ergebnisoffenen Befragung fundamental“, so die Sprecherin.
Wirtschaftsministerium macht Gesprächsangebot
„Das Wirtschaftsministerium schätzt den DGB als wichtigen Gesprächspartner. Darum sind wir gerne bereit, in einem gemeinsamen Gespräch unsere Vorgehensweise im Hinblick auf die Evaluation des Bildungszeitgesetzes nochmals darzulegen. Wir stehen für Dialog und bemühen uns um Akzeptanz. Verhärtete Fronten bringen niemanden weiter.“