Die Nachprüfung des Vergabeverfahrens „Bezahlkarte“ wurde von der zuständigen Vergabekammer Baden-Württemberg vollumfänglich zurückgewiesen. Für Staatssekretär Siegfried Lorek ist damit ein weiteres wichtiges Etappenziel bei der Bezahlkarte erreicht.
Die im Juli 2024 beantragte Nachprüfung des Vergabeverfahrens „Bezahlkarte“ wurde von der zuständigen Vergabekammer Baden-Württemberg mit Beschluss vom 13. August 2024 vollumfänglich zurückgewiesen. Staatssekretär für Migration Siegfried Lorek sagte: „Damit ist ein weiteres wichtiges Zwischenziel für die beteiligten 14 Länder erreicht, um länderübergreifend ein Bezahlkartensystem für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einzuführen. Das ist ein gutes Signal.“
Antragsteller haben jetzt binnen zwei Wochen die Möglichkeit, Beschwerde gegen eine Entscheidung der Vergabekammer einzulegen. Diese muss beim zuständigen Vergabesenat des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe eingereicht werden. Sollte dieser Weg im vorliegenden Fall eingeschlagen werden, gilt weiterhin eine Zuschlagssperre. Anderenfalls kann der Zuschlag im Vergabeverfahren erteilt werden. Die Einführung des Bezahlkartensystems könnte somit im September 2024 starten.