Finanzstaatssekretärin Gisela Splett hat sich in Gesprächen mit Vertretern der EU-Kommission für eine vereinfachte Regulierung für kleine und mittlere Banken eingesetzt. Splett sprach sie sich für erweiterte Ausnahmeregelungen aus.
Finanzstaatssekretärin Gisela Splett hat sich in Brüssel für eine vereinfachte Regulierung für kleine und mittlere Banken eingesetzt. In Gesprächen mit Vertretern der EU-Kommission und mit Europaparlamentariern sprach sie sich für erweiterte Ausnahmeregelungen aus. „Die vielen mittel-ständischen Betriebe machen Baden-Württemberg so erfolgreich. Es sind die kleinen und mittleren Banken, die hinter unserem Mittelstand stehen und dessen Finanzierung sichern“, sagte Splett nach den Gesprächen in Brüssel. „Anders als so manche Großbank standen sie in Zeiten der Finanzkrise stabil da. Wir dürfen sie nun nicht mit Regularien ersticken.“
Die Staatssekretärin traf in Brüssel zunächst mit dem stellvertretenden Generaldirektor für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion, John Berrigan, zusammen. Sie wies auf die Besonderheit des dreigliedrigen Bankensystems in Deutschland hin. Gerade die Sparkassen und Genossenschaftsbanken seien als Hausbanken wichtige Partner für mittelständische Unternehmen. „Wir wollen weniger Bürokratie für die kleinen und mittleren Banken.“
Erfreulich sei, dass nach den Vorschlägen der EU-Kommission ein Teil der Berichtspflichten für kleine Banken nur noch jährlich gelten soll. Würden die von der EU-Kommission vorgesehenen Schwellenwerte zur Bilanzsumme für kleine Institute erhöht, könnten mehr kleine und mittlere Banken entlastet werden, so Splett: „Wir wollen eine umfassende Bankenkontrolle, aber sie muss angemessen sein.“
In Gesprächen mit Sven Giegold und Peter Simon unterstützte die Staatssekretärin von den beiden Europaparlamentariern eingebrachte Änderungsvorschläge zum Gesetzespaket der EU-Kommission zur Bankenregulierung. Ein weiteres Gesprächsthema bildete die Debatte um ein europäisches Einlagensicherungssystem.
Mit Giegold tauschte sich Splett auch über nachhaltige Geldanlagen aus. Beide halten einheitliche Kriterien, Definitionen und Standards für den wachsenden Markt für dringend erforderlich. Diese müssten auf EU-Ebene eingeführt werden. Vorschläge hierzu werden derzeit entwickelt.