Die Energieministerinnen und Energieminister der 16 Bundesländer haben sich zur Energieministerkonferenz in Kiel getroffen. Ziel der Energieministerkonferenz ist es, die Energiepolitik aller Bundesländer untereinander und mit dem Bund zu koordinieren.
Am Freitag, den 17. Mai 2024, endete die Energieministerkonferenz in Kiel. Die Energieministerinnen und Energieminister, die Energiesenatorinnen und der Energiesenator der 16 Bundesländer haben Beschlüsse zu den großen Herausforderungen im Bereich der Wärmewende, des Wasserstoffhochlaufs, der Finanzierung der Energiewende sowie der Digitalisierung und Flexibilisierung des Strommarkts gefasst.
Beschleunigung der Wärmewende
Schleswig-Holsteins Energiewendeminister Tobias Goldschmidt sagte: „Die Energieministerkonferenz in Kiel war ein sehr produktives Spitzentreffen. Der Bund hat nach dramatischen Krisenjahren den Rahmen für die Wärmewende gesetzt, den wir als Länder jetzt gemeinsam mit den Kommunen, Unternehmen und Privathaushalten umsetzen. Einstimmig haben wir uns für eine Beschleunigung der Wärmewende ausgesprochen. Dafür brauchen alle Beteiligten langfristige Planungssicherheit. Wir sind uns als Länder einig, dass die ersten Förderprogramme des Bundes besser ausgestattet werden müssen. Darüber hinaus braucht es weitere Instrumente, etwa um Risiken abzusichern und privates Kapital zu heben.
Wichtig ist uns auch, dass die Transformation zur Klimaneutralität marktwirtschaftlich angereizt wird. Dafür ist eine Reform von Steuern, Abgaben und Umlagen erforderlich. Erneuerbare Energien müssen gegenüber Fossilen wettbewerblich bessergestellt werden – das am besten geeignete Mittel dazu ist eine robuste Kohlenstoffdioxid(CO2)-Bepreisung. Wir haben uns für eine umfangreiche Reform der entsprechenden Preisbestandteile ausgesprochen.“
Einrichtung eines Energiewendefonds
Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann erklärte für die SPD-geführten Energiewendeministerien: „Von Kiel geht das klare Signal der Energieministerinnen und -minister der Länder an den Bund aus, die Wärmewende nachhaltiger zu finanzieren. Die Kommunen benötigen für die Erstellung von Wärmeplänen mehr Unterstützung. Die vom Bund bislang eingeplanten 500 Millionen Euro werden hierfür nicht ausreichen. Und auch die notwendigen Investitionen in die Energie-Infrastrukturen werden Bund, Länder und Kommunen nicht alleine stemmen können. Hier muss privates Kapital mit zum Einsatz kommen und ich freue mich, dass die Länder heute dem Vorschlag aus Sachsen-Anhalt gefolgt sind, den Bund zu bitten, die Einrichtung eines Energiewendefonds und weiterer Instrumente zur finanziellen Absicherung von Investitionen zu prüfen. Mit einem aus öffentlichen und privaten Mitteln gespeisten Fonds könnte die Kapitalausstattung und die Risikotragfähigkeit der Versorgungsunternehmen in Deutschland entscheidend gestärkt werden, um notwendige Investitionen umzusetzen. Der Fonds würde zudem kein Sondervermögen oder Schattenhaushalt darstellen, da die Kapitalgeber langfristig an den Erträgen der Investitionen beteiligt würden. Fest steht: wir müssen jetzt die Weichen für die nachhaltige Finanzierung der Wärmewende stellen, wenn wir unsere Klimaziele erreichen wollen!“
Hubert Aiwanger, Freie Wähler, Wirtschafts- und Energieminister Bayern, betonte: „Deutschland braucht im Rahmen der Kraftwerksstrategie genügend wasserstofffähige Gaskraftwerke für die Versorgungssicherheit, gerade auch im Süden. Zudem muss der Ausbau der Wärmenetze mit ausreichend Bundesmitteln gefördert werden. Die Gasnetze müssen perspektivisch auch mit Wasserstoff betrieben werden können.“
Konkrete Ausgestaltung der Kraftwerksstrategie gefordert
Thekla Walker, Energieministerin Baden-Württemberg erklärte für die Grün-geführten Energiewendeministerien: „Eine konkrete Ausgestaltung der Kraftwerksstrategie ist Voraussetzung für einen schnellen Ausstieg aus der Kohle. Neue wasserstofffähige Gaskraftwerke, die bei Bedarf als Back-Up für Erneuerbare einspringen, brauchen wir vor allem in den industriellen Zentren des Landes. Ein Anreiz für ihren Bau könnte ein so genannter Neubauvorschuss sein. Den Betreibern würden dafür die Mittel garantiert werden, die momentan ohnehin für das Ab- und Umregeln der Netze durch Redispatchmaßnahmen ausgegeben werden müssen – wenn zum Beispiel im Norden sehr viel grüne Energie produziert wird, die aber nicht nach Süden fließen kann.
Die kommunale Wärmeplanung ist der Schlüssel für eine gelingende Energiewende. Baden-Württemberg ist dafür das Labor. Wir hatten schon vor dem Bund eine Pflicht zur Wärmeplanung für größere Städte. Aus den schon vorliegenden Plänen lässt sich ablesen, dass die Kommunen vorrangig Wärmenetze bauen wollen, um klimaneutral zu werden. Der Bund muss seine Förderung für solche Netze daher sowohl ausbauen als auch öffnen, damit Länder sie zusätzlich fördern können. Außerdem sollte er wie beim Gebäudeenergiegesetz (GEG) einen Geschwindigkeitsbonus vorsehen: Kommunen mit bereits fertigen Plänen sollten einen zusätzlichen Anreiz erhalten, diese schnell umzusetzen. So vermeiden wir auch Engpässe auf dem Markt zum Bau von Wärmenetzen."
Die zentralen Beschlüsse
Die Länder stellen sich geschlossen hinter das Wärmeplanungsgesetz (WPG) des Bundes. Um die beschlossene Wärmewende umzusetzen, muss ihre Finanzierung geklärt sein. Dafür fordern die Länder vom Bund einen verlässlichen Förderrahmen. Die vom Bund bereitgestellten 500 Millionen Euro für die Wärmeplanung sind ein wichtiger erster Schritt. Die Länder betonen aber, dass es für die Fortschreibung der Wärmepläne und für die Umsetzung von Maßnahmen unbedingt weiterer Mittel bedarf. Dabei fordern die Länder zusätzlichen Spielraum beim Aufbau eigener Förderprogramme – etwa indem sie Förderprogramme wie die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze zusätzlich mit eigenen Mitteln aufstocken dürfen, was bisher aus rechtlichen Gründen nicht zulässig ist.
Außerdem sollen Kommunen und Bürgerinnen und Bürger mehr Planungssicherheit bekommen. Dazu können die Angebote des „Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende“ einen wertvollen Beitrag leisten. Und nicht zuletzt sollen die gestiegenen Fernwärmepreise transparenter werden und in einem fairen Rahmen bleiben.
Neben der aktuell aufgrund der Finanzierungsvorgaben des Bundes noch unsicheren Umsetzung des Wasserstoffkernnetzes bedarf es aus Sicht der Energieministerinnen und -minister, -senatorinnen und dem -senator der Länder ferner einer zügigen Entwicklung weiterer Netzinfrastruktur und der Anbindung dieser an das Kernnetz. Nicht alle Regionen und Standorte mit Wasserstoffpotentialen konnten bei der Kernnetzplanung berücksichtigt werden. Und auch die Rahmenbedingungen für den Aufbau eines Wasserstoff-Verteilnetzes müssen festgelegt werden. Weiter braucht es den Aufbau von Elektrolyse-Kapazitäten, Import-Infrastrukturen und einer Wasserstoffspeicherstrategie.
Damit die Energiewende bezahlbar bleibt, einigte sich die Konferenz auf Maßnahmen, damit die Erneuerbaren Energien nicht mehr systematisch gegenüber den fossilen benachteiligt werden. Außerdem beschließen die Länder, Netzentgelte und andere staatlich gesetzte Stromnebenkosten wie die KWK-Umlage und die Stromsteuer zu prüfen und so zu steuern, dass grüner Strom günstiger wird – besonders im Vergleich zu fossil produziertem Strom. Ein robuster CO2-Preis soll die Transformation zur Klimaneutralität vorantreiben.
Mit dem Strom aus Wind und Sonne gehen Schwankungen im Netz einher. Um diese auszugleichen, setzen die Länder auf Digitalisierung und Flexibilisierung. Dafür sollen digitale Stromzähler („Smart Meter“) schneller flächendeckend eingebaut werden und zeitnah auch für Endverbraucher dynamische Stromtarife auf den Markt kommen. Damit zum Beispiel E-Autos dann laden, wenn der Strom günstig ist – und erneuerbar.
Die zweite Energieministerkonferenz dieses Jahres wird vom 6. bis 8. November in Brunsbüttel stattfinden. Das Vorsitzland der Energieministerkonferenz 2025 wird Mecklenburg-Vorpommern.
Quelle:
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Schleswig-Holstein