Mit dem Beschluss des Landtags von Baden-Württemberg zum Doppelhaushalt stärkt der Haushaltsgesetzgeber die Bürgerbeteiligung und zivilgesellschaftliche Initiativen in den Jahren 2025 und 2026. Die Servicestelle Dialogische Bürgerbeteiligung wird personell und finanziell so ausgestattet, dass sie Landesbehörden und Kommunen effektiv unterstützen kann. Kommunen sollen 2025 auch finanziell unterstützt werden. Die Arbeit der Allianz für Beteiligung, zivilgesellschaftliche Initiativen zu vernetzen und zu fördern, setzt das Land auch 2025/2026 fort.
Die Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung, Barbara Bosch, begrüßt die Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers, denn: „In Zeiten der Veränderung und der polarisierenden Tendenzen brauchen wir ausgleichende Debatten auf Augenhöhe und im gegenseitigen Respekt. Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft müssen gemeinsam Konflikte bearbeiten. So finden wir tragfähige und weithin akzeptierte Lösungen.“ Die Politik des Gehörtwerdens bearbeitet diese Konflikte, geht auf Bedürfnisse hinter den Positionen ein. Das organisiert die Servicestelle Dialogische Bürgerbeteiligung für die Behörden im Land. Kleine Kommunen wird das Land in solchen Fällen erstmalig auch finanziell unterstützen. Das Land verfolgt zudem seine zentrale Absicht weiter, neben den Behörden auch die Zivilgesellschaft in Baden-Württemberg zu fördern. Dazu dient die Arbeit der Allianz für Beteiligung. Sie vernetzt und befähigt Gruppen überall im Land, sich in ihrer Gemeinde, in ihrem Ortsteil oder in ihrem Quartier zu beteiligen und einzubringen. Die Förderprogramme der Allianz für Beteiligung führt die Staatsrätin in Kooperation mit anderen Ministerien zunächst bis Ende 2025 fort. Auch anschließend sollen Förderungen ermöglicht werden. Staatsrätin Barbara Bosch betont: „Damit stärken wir den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Selbstwirksamkeit der Menschen.“
Aus den Haushaltsmitteln der Staatsrätin wird auch seit 2013 das Beteiligungsportal Baden-Württemberg finanziert. Mit dem Portal steht allen Ministerien ein Instrument für Online-Beteiligung zur Verfügung. Zusätzlich werden dort alle Gesetzentwürfe der Landesregierung zur Online-Kommentierung eingestellt, bevor sie beschlossen und in den Landtag eingebracht werden.
Baden-Württemberg stärkt mit diesem Haushalt die Beteiligung der Menschen weiter. „Deutschland- und europaweit sind wir in der Bürgerbeteiligung führend. Die Politik des Gehörtwerdens dient vielen als Vorbild. Das bauen wir weiter aus“, so die Staatsrätin.
Allianz für Beteiligung
Seit 2012 organisiert und koordiniert die Geschäftsstelle der Allianz für Beteiligung zentrale Veranstaltungen wie die Netzwerktreffen sowie zahlreiche Bildungsveranstaltungen. Darüber hinaus stärkt die Allianz für Beteiligung die Zivilgesellschaft in Form von Förderprogrammen.
Folgende Förderprogramme der Allianz für Beteiligung finanziert das Staatsministerium:
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„Beteiligungstaler“: Dieses Programm wurde aufgestellt, um Initiativen in der Umsetzung lokaler Beteiligungsprojekte gezielt durch Sachkosten zu unterstützen.
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„Gut Beraten“: Aufgrund der hohen Nachfrage aus der Zivilgesellschaft wurde das Programm aufgestockt. Es berät im neuen Jahr weiterhin Initiativen bei der Planung und Umsetzung von Beteiligungsprozessen.
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„Nachbarschaftsgespräche“: Dieses Programm ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, lokale Dialoge durchzuführen und das Miteinander in Nachbarschaften auch bei kontroversen Themen zu stärken. Aufgrund seines Erfolgs wurde das Programm verlängert, sodass weitere Initiativen von der Unterstützung profitieren können.
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, das Ministerium für Verkehr und das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft finanzieren in den Programmen „Beteiligungstaler“ und „Gut Beraten“ mit. Beim Programm „Gut beraten“ beteiligt sich das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz mit dem eigenen Schwerpunkt „Ländlicher Raum“.
Servicestelle Dialogische Bürgerbeteiligung
Die Servicestelle Dialogische Bürgerbeteiligung hat ihre Arbeit vor über einem Jahr aufgenommen und wird weiter ausgebaut. Die Servicestelle als Anstalt des öffentlichen Rechts unterstützt die Behörden im Land, wenn Dialogische Bürgerbeteiligung durchgeführt werden soll. Anders als bei der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Direkten Demokratie stehen hierbei Bedürfnisse und Konfliktbearbeitung im Vordergrund. Die Servicestelle steht Kommunen wie Landesbehörden beratend und aktiv zur Seite. Auch Bundesbehörden und Unternehmen in der Hand des Landes oder von Kommunen können sich an die Servicestelle wenden. Sollen Moderationsbüros eingesetzt werden, hat die Servicestelle einen Pool der besten Anbieter an der Hand. Damit entlastet das Land die Behörden bei der Suche nach geeigneten Dienstleistern und bei der Vergabe. Für kleine und bedürftige Kommunen wird es ab 2025 finanzielle Hilfe geben. Dazu wird ein Förderprogramm aufgesetzt.