Die Elektrifizierung der Kaiserstuhlbahn ist gesichert. Bund und Land unterstützen die Elektrifizierung gemeinsam mit insgesamt gut 45 Millionen Euro. Die Elektrifizierung ist ein wichtiger Baustein für die Breisgau S-Bahn 2020.
Das Verkehrsministerium hat am Freitag, 23. Februar 2018, den Förderbescheid für den Ausbau und die Elektrifizierung der Kaiserstuhlbahn erteilt. Darin enthalten ist die Zusage an die SWEG Schienenwege GmbH, das rund 66,4 Millionen Euro teure Ausbauvorhaben mit circa 45,3 Millionen Euro zu unterstützen.
Verkehrsminister Winfried Hermann sagte dazu heute in Stuttgart: „Der Ausbau zum barrierefreien S-Bahn-Netz der Breisgau S-Bahn 2020, Ausbaustufe 2018 mit dichtem Takt und Elektrotriebwagen kann weitergehen. Ich bin froh und dankbar, dass wir dafür circa 34 Millionen Euro aus der Kasse des Bundes und weitere circa 11,3 Millionen Euro als Land zur Verfügung stellen können.“ Die übrigen Kosten übernimmt gemäß einer Rahmenvereinbarung neben der SWEG Schienenwege GmbH der Zweckverband Regio Nahverkehr Freiburg.
Eine entsprechende Entscheidung hatte das Landeskabinett bereits 2012 mit Blick auf eine ganze Reihe von großen ÖPNV-Ausbauvorhaben getroffen. Damals hatte die Landesregierung die notwendigen Landes-Kofinanzierungsmittel auch für dieses große Ausbauvorhaben in Aussicht gestellt und die Risiken aus einem damals befürchteten Ende des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz-Bundesprogramms im Jahr 2019 abgesichert. Hermann erläuterte: „Diese Risiken sind glücklicherweise aufgrund der im Sommer 2017 beschlossenen Fortführung der Bundesförderung nicht eingetreten. Nun kommt es darauf an, zügig das Gesamtprojekt umzusetzen und die bereitgestellten Mittel abzurufen. Das ist uns in den vergangenen Jahren dank sehr leistungsfähiger Verkehrsunternehmen im Südwesten in hervorragender Weise gelungen.“
Das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
Grundsätzlich fördert der Bund große ÖPNV-Infrastrukturprojekte (Kostenvolumen von mehr als 50 Millionen Euro der anerkannten zuwendungsfähigen Kosten) nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). Der Fördersatz der Gesamtzuwendung aus dem GVFG-Bundesprogramm beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten abzüglich eines Selbstbehalts je Fördertatbestand für den Haltestellen- und den Streckenausbau von je 500.000 Euro.
Der Förderanteil des Bundes beträgt regelmäßig bis zu 60 Prozent, der Kofinanzierungsanteil des Landes bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. 20 Prozent muss die kommunale Seite selbst finanzieren. Nachdem das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes am 1. Juni 2017 vom Deutschen Bundestag verabschiedet und am 2. Juni 2017 vom Bundesrat beschlossen wurde, wird das derzeitige GVFG-Bundesprogramm, das nach dem Entflechtungsgesetz vom 5. September 2006 zum 31. Dezember 2019 ausgelaufen wäre, unbefristet fortgelten. Die neue Bundesregierung plant, die Mittel für Vorhaben nach dem GVFG-Bundesprogramm bis 2021 zu verdreifachen.